Was darf man als 16jährige vom eigen verdientem Geld kaufen?

MrSlowhand129  30.08.2023, 19:53

Hast du das Geld in Bar ? Oder auf dem Konto ?

Leahbt9234 
Fragesteller
 30.08.2023, 20:04

In bar , es sind ungenau zu sein 450€

2 Antworten

Wenn du ohne Einverständnis ein iPad einfach so dir mal so besorgst, können deine Eltern den Kauf rückgängig machen. Sprich das mit deinen Eltern ab und überzeuge mit Argumenten. Nimm ihnen auch die Angst, dass du nicht ständig dranhängen wirst. Das du für deine Wünsche Leistung in Form von arbeiten erbringst ist sehr lobenswert. Wenn du dir aus dem Geld Kleinigkeiten holst (bspw. Schokolade) ist es nicht möglich den Kauf rückgängig zu machen - aber bei größeren (bzw. teureren) Sachen wie z. B. dem iPad schon.


Leahbt9234 
Fragesteller
 30.08.2023, 20:02

Dankeschön für deine Antwort, Das iPad hätte ich von meinem Freund abgekauft, also etwas günstiger als wenn ich es neu kaufen würde, aber natürlich immer noch teuerer als eine Schokolade oder ähnliches

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sero583  30.08.2023, 20:05
@Leahbt9234

Wie gesagt, sprich es am besten ab. Wenn du jetzt einfach so es dir besorgst, kann es ggf. viel Ärger geben - auch für deinen Freund evtl.

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Leahbt9234 
Fragesteller
 30.08.2023, 20:07
@sero583

Okay Dankeschön für die Antwort und den Rat.

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Grundsätzlich darfst Du als Minderjährige wirksame Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag) auch ohne die Zustimmung deiner Eltern abschließen, sofern du diese mit eigenen Mitteln bewirkst, also Taschengeld oder, wie bei dir, durch Arbeit (nehme mal an, durch Zeitung austragen o.ä.).

Siehe dazu § 110 BGB, den sogenannten "Taschengeldparagraphen": Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Allerdings fallen kostspielige elektronische Geräte wie ein Smartphone oder IPad i.d.R. nicht unter den Taschengeldparagraphen, d.h. du benötigst trotzdem die Zustimmung deiner Eltern.