Was bedeutet Prüfungsanspruch verloren?
Hallo habe in meiner Prüfungsordnung folgenden Abschnitt gefunden, den ich nicht ganz verstehe. Habe ich meinem Studium keinen Fehlversuch und trotzdem macht mir das echt zu schafften. Folgender Abschnitt:
Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Modul- oder Modulteilprüfung muss spätestens im drit- ten Semester nach dem Semester erfolgen, in dem die Lehrveranstaltung nach dem Regelstudienplan vorge- sehen ist.
Da ich erst im zweiten Semester und zur Prüfungen erst gehe wenn ich mir zu 100 % sicher bin dass ich sie bestehe, macht mir das sorgen. Ich dachte echt, dass man solange studieren kann solange man will, außer man fällt dreimal durch etc. . Verliere ich meinen Prüfungsanspruch wenn ich nicht einige Module in bestimmter Zeit absolviere.
Bitte um Hilfe und danke im Voraus
2 Antworten
Wie lange man unter welchen Voraussetzungen studieren kann, regelt jede Uni, ja sogar oftmals jedes Fach eigenständig. Deswegen kann man leider nicht pauschal sagen, dass man immer so lange studieren kann, wie man will.
Ich finde aber, dass die hier angebene Zeitspanne (drei Semester nach der vorgesehenen Veranstaltung laut Musterstudienplan) nicht übermäßig knapp bemessen ist. Außerdem gilt die Spanne ja nur für den ersten Prüfungsversuch. Du könntest also rein theoretisch den ersten Versuch bewusst vergeigen und dich dann in Ruhe auf den zweiten vorbereiten, wenn die drei Semester vorher nicht ausreichend waren.
Ich denke also, dass du dir wegen dieser Regelung keinen große Gedanken zu machen brauchst. Oder hast du einen bestimmten Grund, weshalb dich das besorgt?
Ich dachte echt, dass man solange studieren kann solange man will, außer man fällt dreimal durch etc. .
Falsch gedacht.
Verliere ich meinen Prüfungsanspruch wenn ich nicht einige Module in bestimmter Zeit absolviere.
Ja.