4 Antworten

Tüv Frei bedeutet allgemein gehlten das man das Bauteil frei ohne weitere Prüfung durch eine Prüfstelle verwenden darf. dazu gehört aber auch die mitführung zb einer Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Nun der Haken den es fast immer gibt.. oder einfach weil nur wenige wissen... Bestimmte Fahrzeughersteller deffinieren Ihre...Bauteile , in deinem Fall Leuchtmittel sehr genau , Teils weil die entstehende wärme den Reflektor eines Scheinwerfers oder der Leuchte schädigen kann weils einfach z heis wird oder aus anderen Gründen..

Dann hilft dir deine frei verwendbare leuchtmittel wenig den ist dieses nicht von hersteller freigegeben oder freigeprüft erlsischt die Betriebserlaubnis trozdem.. also wird dich s der weg trozdem zum Prüfer oder einer Vertragwerkstatt führen müßen um das zu klären..

Auch die Polizei weis vieles und nicht immer alles,... also brauchst du einen Nachweis das dieses Leuchtmittel zugelassen ist.. was in der verkaufsanzeige steht ist dabei völlig irrelevannt.. was der Gesetzgeber sagt ist nunmal Bindend..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

diese Soffitten werden als Kennzeichenbeleuchting verwendet. Original sind 1-2 am fz in der Regel 5-10 Watt und dürfen den nachfolgenden Verkehr nicht blenden. Deine mit 6000Kelvin sind zu hell und blenden. Du müsstest den Nachweis erbringen dass sie nicht heller sind als normale Soffitten.

Was 'TÜV-frei' bedeuten soll, weiß ich auch nicht.

Ich weiß aber, dass du diese LED-Lampen nicht einsetzen darfst, wenn ab Werk Glühlampen eingebaut waren. Und das ist wahrscheinlich der Fall, wenn es eine Überwachung per CAN-Bus gibt.

Dass die LEDs eine E-Zulassung haben, ist Augenwischerei.


TimMagFussball 
Fragesteller
 06.06.2018, 14:47

wieso?

0
ronnyarmin  06.06.2018, 14:57
@TimMagFussball

Weil LEDs nicht anstelle von Glühlampen eingesetzt werden dürfen.

Der in der Beschreibung angegebene Verwendungszweck

'Blinker, Bremslicht, Fernlicht, Kontrollleuchte, Nebelscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Rücklicht, Scheinwerfer, Seitenblinker, Standlicht'

ist schonmal Blödsinn. Ich vermute, diese LED soll in die Nummernschildbeleuchting eingesetzt werden. Diese hat eine Zulassung bei Verwendung einer Glühlampe bekommen. Es ist unzulässig, ein anderes Leuchtmittel einzusetzen.

Nun mag das bei einer Nummernschildbeleuchtung nicht so schlimm sein. Weil aber keine Grenze gezogen werden kann, wann das unterschiedliche Abstrahlverhalten zwischen Glühlampe und LED relevant ist, ist es eben grundsätzlich verboten, ein anderes als das ursprüngliche Leuchtmittel einzusetzen.

1

Wie würdest du das im Kontext der kompletten Zeile

E9-Prüfzeichen und für Straßenverkehr zugelassen. (TÜV FREI)

verstehen?


TimMagFussball 
Fragesteller
 06.06.2018, 14:35

also nicht erlaubt

0
PWolff  06.06.2018, 14:39
@TimMagFussball

Vom Zusammenhang sollte es wohl "erlaubt" suggerieren. Siehe aber die Antwort von ronnyarmin.

1