was bedeutet grob fahrlässig bei einer handyversicherung?

3 Antworten

Es sind meist EinzelfallEntscheidungen.

Außerhalb eines geöffneten Fensters damit zu jonglieren, eine Flasche zu öffnen, oder einen Nagel einschlagen zu wollen, ist sicher grob fahrlässig!


Fabrixxfan 
Fragesteller
 26.01.2020, 13:48

ja das weiß ich auch, dass das grob fahrlässig ist was du genannt hast xD

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Naja.. mit ner Bohrmaschiene durchbohren. Das wäre Grob Fahrlässig. Oder z.b. das Gerät auf einer Parkbank in der Stadt rumliegen lassen.. etc


Fabrixxfan 
Fragesteller
 26.01.2020, 14:04

mit der bohrmaschine wäre eher vorsatz als grob fahrlässig xD

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Also einerseits ist es natürlich was anderes als es auf den Herd zu legen oder so, aber ich würde es trotzdem als fahrlässig bezeichnen, da es wirklich vermeidbar ist - ein Handy ist ja nicht rutschig denke ich.


Fabrixxfan 
Fragesteller
 26.01.2020, 13:51

fahrlässig ja aber es geht um grobe fahrlässigkeit

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Fabrixxfan 
Fragesteller
 26.01.2020, 13:55
@drehorgel5000

grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei den gesunden Menschenverstand außer Acht lässt.

so in einem versicherungslexikon.

das sollte doch eig bei dem aus der hand flutschen nicht der fall sein oder?

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drehorgel5000  26.01.2020, 13:56
@Fabrixxfan

Oh, wenn das die Definition ist würde ich mich dir anschließen, dass es keine grobe Fahrlässigkeit ist, denn der gesunde Menschenverstand ist dabei sicher nicht anzuzweifeln, am ehesten noch die Geschicklichkeit vielleicht :D

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TheLouh  26.01.2020, 13:57
@Fabrixxfan

Richtig, fällt es dir runter weil du nicht aufpasst, sollte das in der Versicherung enthalten sein.

Pfefferst du es auf den Boden weil du pissed bist, dass die Bahn mal wieder zu spät kommt, ist das etwas anderes. Dann ist das wieder Grob Fahrlässig.

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drehorgel5000  26.01.2020, 13:57
@TheLouh

Letzteres gibt immerhin ein gutes GIF für's Internet her, wenn es jemand filmt :D

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Fabrixxfan 
Fragesteller
 26.01.2020, 14:02
@TheLouh

ne ich stand halt gestern an der haltestelle, hab gewartet, da ist es mir aus der hand geflutscht, fällt aufs display und sprung. da grob fahrlässig ja nicht 100% definiert ist bin ich mir echt unsicher ob die das übernehmen, da mir sowas bisher noch nie passiert ist. eine selbstbeteidigung habe ich auch nicht da ich das handy binnen 4 wochen nach kauf versichert habe und ich deswegen keine bekommen habe.

also denkst du dass das runter fallen abgedeckt sein müsste und ich also für die reperatur nichts zahlen muss?

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