Was bedeutet es, dass die Würde des Menschen unantastbar ist?
Das ist doch eine so leere Aussage, wie (keine Ahnung ...): "Dem Menschen darf seine Menschlichkeit nicht genommen werden." Ich kann mich ja in jeder Situation entwürdigt fühlen. Das ist ja völlig subjektiv.
5 Antworten
Der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bedeutet eigentlich:
"Die Würde des Menschen ist verletzlich, sie ist zu ermöglichen,
zu achten, zu wahren und zu schützen." Dies sollte nicht nur Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt sein, sondern auch aller elterlichen, schulischen
betrieblichen und sonstigen Gewalt oder besser: Verantwortlichkeit. Da das
Grundgesetz nicht nur für den Staat gilt, müßten sich dessen
Inhalte auch in allen außerstaatlichen Bereichen entsprechend
widerspiegeln, z.B. in wirtschaftlichen Bereichen im Betriebsverfassungsgesetz,
in schulischen in den Vorschriften der Kultusministerien und in privaten
in den religiösen Richtlinien, die jedoch entweder ethische Normen wie
Artikel 1 GG nicht enthalten oder sogar gegen diese verstoßen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So lauten die erstenWorte unseres Grundgesetzes in Artikel 1 der Grundrechte. Weiter heißtes in diesem Artikel: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtungaller staatlichen Gewalt.
Die Formulierung des ersten Satzes, der meist nur allein gebraucht wird,ist eine sehr verkürzte, subjektive; sie ist mißverständlich,fast könnte man sagen eine Selbsttäuschung, ein Wunsch, der eineTatsache vortäuscht. Es stimmt leider so nicht, wie es in der Formulierungklingt, daß sie unantastbar ist, denn die Menschenwürde wird oftgenug angetastet. Indem etwa Kinder zu früh zur Anpassung erzogen undmeist auch in eine bestimmte ideologische Richtung gedrängt werden,wird die in Artikel 2 GG gewährte freie Entfaltung ihrerPersönlichkeit behindert und wird ihre Menschenwürde nachhaltigangetastet. Leider werden diese eigentlichen Ursachen späterenunwürdigen Verhaltens noch immer viel zu wenig beachtet. NachfolgendesGedicht drückt diesen Sachverhalt deutlich aus, wie es ja auch diezunehmende Jugendkriminalität bestätigt.
In den Herzen
der folgsamen
Kinder
nistet
knisternd und
raschelnd
die Rache
H.C. Flemming
Dieses kleine Gedicht enthält die Folgen früher und anhaltender Verletzung der Menschenwürde, die bereits mit dem Mangel an einfühlender Achtung des scheint jedenfalls dringend erforderlich, den Begriff Menschenwürde immer wieder ins Gespräch zu bringen, ihn zu hinterfragen und neu zu definieren, um ihn dadurch mehr als bisher zu verinnerlichen und anzuwenden. Auch ein Bekenntnis zum Humanismus kann zu einer stärkeren Beachtung der Menschenwürde beitragen, denn seine Definition lautet sehr konkret: Humanismus ist ein Denken und Handeln, das sich an der Würde des Menschen orientiert und dem Ziel menschenwürdiger Lebensverhältnisse dient.
Rudolf Kuhr
http://www.humanistische-aktion.de/wuerde.htm
Ein Buch liest sich nicht im ersten Satz!
Die WÜRDE ist unantastbar (100%) GESCHÜTZT von aller staatlichen Gewalt => GESETZ/StGB.
Würde = immaterielle Werte von Mensch & Kapital.
Zum WERT bedarf es einer SACHE, Objekt und Subjekt, Haben und Sein.
"Aus der Sache wächst der Wert"
GG Art.1 ist die Vorschrift zur Sachlichkeit, Sachbezogenheit - reale Welt der Gesellschaft. Gesetz regelt Sachverhalt, die Würde (WERT) bleibt unangetastet.
Würde ohne Sachbezug wäre Kunstwelt Lüge - mit mehr als einer Person Gesetzlosigkeit.
Rechtsgrundsatz: GESETZ DEM FREIEN WILLEN!
Täter haben Würde verloren (würdelos), Strafverbüssung stellt Würde wieder her.
Opfer mit gekränkter/verletzter Würde.
Höchste Würde...
Unbefangenheit, Unbescholtenheit, Erhabenheit..,
Richtig und deshalb gibt es zusätzlich hunderte an weiteren Gesetzesartikel, die regeln, was man mit Menschen tun darf und was nicht.
Der Artikel 1 ist eher symbolisch und soll zeigen, dass für das Grundgesetz die Würde des Menschen über Allem steht.
Berücksichtigt man die zuvor mitgeteilten Grundsätze, kann z.B. in den nachfolgend aufgeführten Fällen von einer Verletzung der Menschenwürde ausgegangen werden:
Versklavung
Unterdrückung
Vertreibung
Einsatz von Lügendetektoren
rassistisch begründete Diskriminierungen
unangemessene oder grausame Strafen
Erklärungen als "vogelfrei"
Jagd auf Ausländer
Besteuerung des Existenzminimums
Folter und Misshandlung
aktive Sterbehilfe
Tötung Unschuldiger zur Rettung Dritter
In Bezug auf Folter und Misshandlung sei auf § 136 a StPO hingewiesen.
Gefunden bei: http://www.rodorf.de/04_staatsr/gr_02.htm#05