Was bedeutet "Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht"?

3 Antworten

Das wurde in einem HU-Prüfbericht wohl unter "Hinweise" aufgeführt?

Die Feststellbremse muss bezogen zum zulässigen Gesamtgewicht eine gewisse Mindestwirkung erziehlen. Dur HU fährt man allerdings nicht mit einem voll beladenen Fahrzeug, die Feststellbremse blockiert daher uU bevor dieser Mindestwert erreicht ist und dies wäre eigentlich ein Erheblicher Mangel.

Damit man jetzt nicht mittels Ladung erneut vorfahren muss um die geforderte Bremswirkung zu erreichen, wird dies als Hinweis reingeschrieben. Dies besagt, dass eine Prüfung bis zum geforderten Bremswert nicht möglich war, da die Blockiergrenze erreicht wurde.

Da gibt es keinerlei Handlungsbedarf, es sei denn, wenn diese Blockiergrenze nur ganz knapp erreicht wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn sie erreicht wurde bedeutet das nichts anderes als das sie erreicht wurde und somit funktioniert. Sie (die Handbremse) muss blockieren auf dem Rollenprüfstand.

Die Feststellbremse soll ja das Auto auch am Berg am wegrollen hindern. Wenn sie zu schwach ist, können die Räder sich drehen, auch wenn die Handbremse angezogen ist. Die soll aber so stark sein, dass die Räder sich nicht mehr drehen können und das nennt man dann, die Räder werden blockiert. Dass die Handbremse das auch schafft, wird beim TÜV geprüft und wenn sie die Räder tatsächlich blockieren kann, wird in den TÜV-Bericht genau das obige reingeschrieben. Die Handbremse ist also in Ordnung.

Kritisch wäre es erst, wenn da drinnen stehen würde, die Handbremse konnte die Blockiergrenze nicht erreichen. Dann bestünde Handlungsbedarf.