Warum wird der Kalkulatorischer Unternehmer Lohn bei der KLR kein Betrag im Rechnungskreis 1 ausgewiesen aber beim Rechnungskreis schon?

1 Antwort

Der RK1 sind die Zahlen, die direkt aus der Buchhaltung kommen, also dem externen Rechnungswesen, mit dem zum Beispiel auch das Finanzamt die Steuern berechnet. Hier gelten ganz klare Vorschriften per Gesetz, wie das auszusehen hat.

Im internen Rechnungswesen sieht das anders aus. Das darf jedes Unternehmen so gestalten, wie es möchte, ohne Vorschriften. Hier gibt es nur gewisse Vorgehensweisen, die sich bewährt und deshalb etabliert haben.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist nichts, wo tatsächlich Geld fließt. Es ist eine Rechengröße, die man ansetzt, um zum Beispiel die Preise für die Produkte des Unternehmens sauber kalkulieren zu können. Ein Pi-mal-Daumen-Betrag, bei dem keinerlei wirklicher Geldfluss entsteht, ist aber nun mal etwas, was im externen Rechnungswesen absolut gar nicht vorkommen darf, würde absolut den GoB widersprechen. Und deshalb taucht der erst im RK2 auf, nicht im RK1, bei der Abgrenzungsrechnung.