Warum sind Notarkosten so hoch?

10 Antworten

Weiter holt der Notar Löschungsunterlagen von Gläubigern ein, die für eine lastenfreie Umschreibung auf den Käufer benötigt werden, falls das Objekt noch mit Grundschulden oder Hypotheken des Verkäufers belastet ist. Er sorgt dafür, dass weder Käufer noch Verkäufer in Vorleistung gehen ohne abgesichert zu werden. Käufer muss erst zahlen, wenn alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung eingegangen sind. Er muss angeben wie und wohin der Kaufpreis gezahlt werden muss. Er muss darauf achten, dass erst der Umschreibungsantrag gestellt wird, wenn der Verkäufer und die abzulösenden Gläubiger den Kaufpreis erhalten haben, sowie die Bescheinigung des Finanzamtes vorliegt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Am Ende wird die Umschreibung beantragt auf den neuen Eigentümer. Viele Schritte also die zu tun sind. Viele Fristen, die zu überwachen und einzuhalten sind. Der Notar kümmert sich also um alles was im Hintergrund läuft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einen "vernünftigen" Grund gibt es wohl nicht unbedingt.

Es steht so in der Gebührenordnung und dann wird das so abgerechnet.

Dafür dass er etwas beglaubigt und seine Unterschrift druntersetzt

Der beglaubigt im Regelfall nicht nur, sondern beurkundet. Das heißt, er erstellt den gesamten Vertrag, liest ihn im Termin vor, berät die Beteiligten und haftet am Ende auch noch, wenn etwas falsch läuft. Außerdem bezahlt man für die lange Ausbildungszeiten.

Es geht hier nicht nur darum, dass der Notar zwei Zeilen schreibt und seine Unterschrift drunter setzt. Über ca. 2000 Urkunden müssen vorbereitet und abgewickelt werden. Und nicht alles ist "Standard". Der Notar berät die Mandanten was für ihre individuellen Fälle das Richtige ist. Er haftet für alles was schief laufen könnte in seiner Urkunde. Und da geht es oft um sehr hohe Beträge! Wenn etwas nicht rund läuft, wer ist der Schuldige? Der Notar. Nehmen wir mal einen Kaufvertrag: Nach Sammlung aller Daten, die benötigt werden, fertigt der Sachbearbeiter einen Entwurf (die Sachbearbeiter wollen übrigens auch bezahlt werden). Weiter gehts an den Notar zur letzten Überprüfung, ob der Vertrag so vollständig durchführbar ist. Er muss die Anforderungen bei Ämtern und Behörden ebenfalls erfüllen. Der Entwurf geht an die Beteiligten raus. Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen. Und nochmals beraten und alles erläutert bei Nachfrage. Dann geht der Vertrag in die Abwicklung. Die Urkunde muss in die Urkundenrolle eingetragen werden und bekommt eine Nummer. Der Vertrag, der durch die Beurkundung ggfls handschriftliche Änderungen erhalten hat, wird "rein" geschrieben, sodass die Urkunde in "clean" an Ämter, Behörden und Beteiligte versandt werden kann. Die Reinschrift wird nochmal vollständig gegengelesen. Beglaubigte Abschriften und Ausfertigungen müssen gefertigt werden, Anschreiben und Rechnungen ebenfalls. Das Notariat stellt die erforderlichen Anträge an das Grundbuchamt wie die Eintragung der Eigentumsvormerkung oder der für die Finanzierung des Kaufpreises benötigte Grundschuld. Er stellt dort vor Ort sicher, dass keine fremden Anträge vorliegen, die der ranggerechten Eintragung entgegenstehen. Er achtet darauf, dass Fristen einhalten werden, holt erforderliche Genehmigungen von Finanzamt, Gemeinde, Verwalter ein.

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Curious2020  18.11.2020, 17:55

Hallo. Ich finde das grundsätzlich einfach zu kompliziert. Es geht ja schließlich nur um ein Haus oder Grundstück. Ca 30000€ bei einem 2Mio Objekt. Wieviele Std ist ein Notar und seine Sekretärin damit insgesamt beschäftigt? 300Std? Wohl eher nicht. Eigentlich würde es auch ein Kaufvertrag wie bei einem Fahrzeug tun. Aber Deutschland ist ja nicht umsonst das Land mit den meisten (unnützen) Gesetzen.

Wer braucht diesen Quatsch. Grundbucheintrag etc. Einfach den Besitz in einem 3 Zeiler überschreiben und gut ist es.

Zum Glück braucht es beim Einkaufen im Supermarkt noch keine notarielle Beglaubigung. Da wechselt ja auch ein Gegenstand seinen Besitzer.

So eine unnötige Abm und teuer dazu für den Käufer. Meine Meinung. Schade, daß man nicht drum herum kommt bei einem Kauf. Aus diesem Grunde kaufe ich auch keine Immobilie in Deutschland. Grunderwerbsteuer ebenso eine Frechheit.

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blumentopf155  10.05.2021, 21:47

Na ja. Jeder Freiberufler, der in etwas größere Projekte involviert ist, haftet für dieselben Summen, wenn nicht sogar noch mehr, falls er Mist baut. Trotzdem werden da nicht solch unverhältnismäßige Honorare aufgerufen. Meines Erachtens ist die Gebührenordnung für Notare ein historisches Relikt aus einer Zeit, als Einkommen und Immobilienpreise noch nicht so extrem auseinanderklafften. Aus heutiger Perspektive ist es schlicht unethisch, eine solche Honorarpraxis aufrecht zu erhalten. Denn sie greift gerade in teuren Ballungsgebieten in absolut unverhältnismäßiger Weise in die Existenzgrundlage der ohnehin schon genug geschröpften Menschen ein. Generell ist dieser ganze Gebührenordnungs- und Steuerkram für Immobilien einfach nicht mehr zeitgemäß, da mancherorts schon Einzimmerapartments bald die 1 Mio-Euro-Marke knacken. Hier müssen zukünftig mindestens die Quadratmeter mitberücksichtigt werden, um den Bürger nicht noch mehr zu belasten.

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blumentopf155  10.05.2021, 22:03
@blumentopf155

Ach ja, und um derlei Risiken nicht selbst tragen zu müssen, schließt man in der Regel eben eine Berufshaftpflicht ab. Notare sind dazu sogar verpflichtet.

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Wie schon geschrieben: es gibt eine Gebührenordnung.

Ich hatte einmal beruflich den Fall einer Übertragung von 15 nebeneinander liegenden Grundstücken von Verkäufer zu Käufer. Der Vertrag wurde im Vorfeld durch ausgezeichnete Juristen verhandelt, so dass der Notar da keine Arbeit mehr hatte.

Die Grundstücke hatten alle den gleichen Namen und unterschieden sich nur in der Nummer nach dem Namen (Grundstück 1 - 15) und der jeweiligen Flurstücksnummer.

Frage nicht nach dem Honorar, alles einfach 15 mal vorzulesen und dann im Grundbuch umschreiben zu lassen. Es war 6-stellig für 2 Tage Arbeit.

Interessant könnte sein, wer noch alles beglaubigen kann und nicht der deutschen Gebührenordnung unterliegt...

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Ronox  03.01.2019, 01:28
Interessant könnte sein, wer noch alles beglaubigen kann und nicht der deutschen Gebührenordnung unterliegt...

Es geht nicht ums Beglaubigen, sondern im Falle eines Grundstückskaufvertrages um die Beurkundung. Die Auflassung kann nicht vor einem ausländischen Notar oder sonstiger Stelle erklärt werden, wenn du darauf anspielen wolltest.

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oklein  03.01.2019, 15:41
@Ronox

Mein Beispiel ist ein paar Jahre her. Damals war es einem Schweizer Notar erlaubt, die Auflassung in Deutschland vorzunehmen. Ob das heute noch so ist, müsste ich prüfen. Aber Du bist ja vom Fach, Du wirst das eher wissen, als ich :-)

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