Warum hat der Rechtskommende Vorrang?

6 Antworten

Es gilt "rechts vor links", weil die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt ist. Der kreuzende Verkehr hat ein Schild, dass auf Gefahren hinweist. Z.B. kreuzende Fußgänger oder Kinder. (101, 102, 133, 136, 138, usw.)

Bild zum Beitrag

 - (Auto, Polizei, Führerschein)

Das Vorfahrt gewähren Schild wäre andersrum.

Und da bei dir das Vorfahrtstraßenschild fehlt gilt hier meiner Meinung nach rechts vor links.

TheMonkfood  06.03.2023, 23:21

Nein. nicht rechts vor links. Von rechts kommt die Vorfahrtsstraße

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Sirius66  07.03.2023, 07:44
@TheMonkfood

Na, dann hat er auch Vorfahrt, oder?

Ein Vorfahrtstraßenschild ist das aber auch nicht. Das ist viereckig.

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TheMonkfood  07.03.2023, 09:58
@Sirius66

Da steht - wenn du mal genau hinschaust - das Verkehrszeichen 301, was eine Vorfahrtsstrasse kennzeichnet. Rechts vor links ist wieder was anderes. Da stehen dann gar keine Schilder.

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Sirius66  07.03.2023, 19:47
@TheMonkfood

Ich sehe ein 3eckiges farbloses Gebilde. Ist aber auch egal, weil es für den Fahrer im Bild nicht gilt

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Der von rechts Kommende hat Verkehrszeichen 301. Damit darf er zuerst fahren.

Du benötigst kein Verkehrszeichen, da du dann sowieso den von rechts Kommenden vorlassen musst.

Trotzdem ist die hingepinselte Verkehrssituation unrealistisch, da der LKW kein Verkehrszeichen für seine Richtung hat und deshalb vor dem mit Verkehrszeichen 301 fahren wird, was zum Unfall führt.

Ergänzung:

Mittlerweile glaube ich, dass der von Rechts das Verkehrszeichen 102 hat. Damit kann er, bei geänderter Verkehrsführung oder schlechter Verkehrslage, extra auf RechtsVorLinks hingewiesen werden.

Ich sehe bei dem aus der Ego- Perspektive kein Vorfahrtsschild. Dann gilt rechts vor links.

Schilder, die nicht in deine Richtung zeigen, gelten für dich nicht. Es ist egal, was bei ihm steht. Du hast keins. Also gilt rechts vor links.

Gruß S.

TheMonkfood  07.03.2023, 10:01
Schilder, die nicht in deine Richtung zeigen, gelten für dich nicht.

Soweit korrekt.

Es ist egal, was bei ihm steht.

Ihm ist es nicht egal, wenn er ein Schild sieht, was ihm Vorfahrt beschert

Also gilt rechts vor links.

Nein. Hier hat der von rechts Kommende Vorfahrt aufgrund der Beschilderung.

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Sirius66  07.03.2023, 19:49
@TheMonkfood

Er kann das Schild doch gar nicht sehen! Ggf von hinten! Vlt ist es abgeklebt. Völlig wurscht. ER HAT KEINS, WAS IHM VORRANG GEWÄHRT. Dann gilt rechts vor links!

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TheMonkfood  07.03.2023, 21:06
@Sirius66

Es geht um einen "Rechtskommenden", der das Verkehrszeichen 301 da stehen hat. Deutlich zu sehen. Schau halt nochmal hin. Rechts vor links hat damit gar nichts zu tun, weil Rechts vor links gilt, wenn KEINE Beschilderung vorhanden ist. Hier IST aber eine Beschilderung vorhanden, wenn auch spärlich

!!

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Sirius66  08.03.2023, 06:16
@TheMonkfood

Ich habe genau geschaut und sehe auch, was du meinst. Es geht aber eben NICHT um den Rechtskommenden! Der hat da ein Dreieck. MEHR sieht man nicht, es ist aber auch egal, weil es für den Gefragten nicht gilt!

Der FAHRER, aus DESSEN Sicht die Frage gelesen und beantwortet werden soll, hat KEIN Schild. Er muss sich auch nicht nach Schildern richten, die er nur von hinten sieht und die für seine Fahrtrichtung nicht gelten!

Er hat nichts. Darum gilt rechts vor links.

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Sirius66  08.03.2023, 06:22
@TheMonkfood

Und übrigens ist es schon mal gar nicht "Vorrang geben" !!!! So wie es in der Frage des FS formuliert ist.

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TheMonkfood  08.03.2023, 07:23
@Sirius66
Es geht aber eben NICHT um den Rechtskommenden

DOCH geht es. lies nochmal die Frage durch. Das dicke schwarze, ganz oben 🤷🏻‍♂️

Darum gilt rechts vor links.

NOPE

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Sirius66  08.03.2023, 14:38
@TheMonkfood

Junge, dein Ernst??? Das dicke schwarze ganz oben? Aha ....

Kleiner Tipp: immer ALLES lesen.

Die Frage bezüglich der Situation im Bild lautet: WARUM HABEN SIE GEGENÜBER DEM RECHTSKOMMENDEN WARTEPFLICHT?

Die Frage ist nicht OB, sondern WARUM.

Antwort: Aufgrund der Rechtsregel.

Erklärung: Weil ICH keine Beschilderung habe, die MICH zu Vorrang berechtigt. Ist dies der Fall (JA!!!) gilt rechts vor links.

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