Warum gibt es in Bussen keine Gurte?

7 Antworten

Auch in Bussen gibt es Gurte und es besteht Anschnallpflicht.

Eine Ausnahmeregelung besteht lediglich für Busse, die auch zur Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind, wie es meist im Linienverkehr der Fall ist.

dass es in Linienbussen und Straßenbahnen in der Regel keine Sicherheitsgurte gibt, liegt zunächst daran, dass in “Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist” keine Gurtpflicht besteht. So ist es in Paragraph 21a, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben

Woher ich das weiß:Recherche

Weil es nicht vorgeschrieben ist.

Macht meiner Meinung nach aber auch kein Sinn. In jedem Flugzeug sind Gurte unnötiger als in Bussen.

Hab mir mal als Kind die Nase gebrochen, weil der Busfahrer stark bremsen musste.

Gibt es doch: https://omnibusse-petz.de/2014/04/16/gurt-und-anschnallpflicht-in-bussen-die-unterschiede-im-linien-und-reiseverkehr/

Anschnallpflicht in Bussen
Dies ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Sofern die Ausrüstungspflicht besteht, gilt auch die Anschnallpflicht. Sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen diese vom Fahrer und den Fahrgästen angelegt werden.
Ausnahmen Anschnallpflicht
– Fahrten in Linien- oder Kombibussen, bei denen stehende Fahrgäste zugelassen sind
– Reiseleiter oder Servicekräfte, die Dienstleistungen erbringen
– Fahrgäste, die kurzzeitig aufstehen, z. B. zum Toilettengang oder Sitzplatzwechsel
Damit müssen sich Busfahrer und Fahrgäste im Reise- und Gelegenheitsverkehr (z. B. Vereinsfahrten, Schulausflüge, und vieles mehr) immer anschnallen. Die Anschnallpflicht ist nicht auf eine bestimmte Strecke ausgelegt. Die Schulfahrt ins 5 km entfernte Stadtzentrum zählt genauso dazu wie eine Italien-Reise.
Bei Linienfahrten im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) brauchen sich Fahrer und Fahrgäste nicht anschnallen, selbst dann nicht, wenn Gurte vorhanden sind. Bei Linien- oder Kombibussen ist eine bestimmte Anzahl von stehenden Fahrgästen zugelassen. Sobald keine Sitzplätze mehr im Bus zur Verfügung stehen, gilt außerorts für den Bus eine Geschwindigkeitsgrenze von 60 km/h. Der stehende Fahrgast ist verpflichtet, sich einen sicheren Stand zu verschaffen bzw. sich ausreichend an den vorhandenen Haltegriffen festzuhalten.
Beim freigestellten Schülerverkehr, dessen Aufgabenträger z. B. die Gemeinde ist, entfällt die Anschnallpflicht ebenfalls. Eine Beförderung von Kindern auf Stehplätzen ist zulässig, wenn in der Zulassung des Omnibusses Stehplätze ausgewiesen sind.

Ich muss mich so lachen am Anfang über deine Frage…

Spaß bei Seite. Ich denke, für ein und aussteigen bestimmte station lohnen sich gar nicht, einen gurt anzulegen. Der Bus ist bestimmt nicht schnell, weshalb man auch an der stange festhalten kann