Warum gehen die Meinungen von Justiz und Psychologie auseinander?
Wenn ich jetzt z.B. was getan habe, so erwartet die Justiz von mir, dass ich ein sehr schlechtes Gewissen habe und tiefe Reue zeige. Wenn jemand vor Gericht selbstbewusst auftritt, wird dies oft negativ ausgelegt.
Wenn man in einer psychologischen Behandlung ist, geht es allerdings genau in die andere Richtung. Da heißt es dann, man soll sich nicht so sehr selbst belasten, sondern auch die Schuld der anderen sehen.
D.h. die Relativierung, die vor Gericht total schlimm ist, soll man in der Psychologie genau machen.
3 Antworten
Die Justiz erwartet nicht von dir, dass du wer weiß wie reumütig sein sollst. Das ist dem Richter ziemlich egal, ihm droht schließlich kein Gefängnis. Dein Verteidiger rät es dir, in der Hoffnung, dass das Urteil dann milder ausfallen möge.
Angenommen, du hättest einen Mord begangen, stehst deshalb vor Gericht und bist wegen des Mordes bei einem Psychologen in Behandlung, dann tut es dir vielleicht gut, wenn du anderen eine Mitschuld geben kannst. (Vor Gericht würde das aber einen schlechten Eindruck machen.)
Das Ganze musst du also aus deiner Sicht sehen, du möchtest sowohl was deine Strafe betrifft, als auch was dein Gewissen angeht, möglichst glimpflich davonkommen.
Klingt beides für mich nicht besonders plausibel.
Das sind für beide Seiten extreme (und zumindest für die psychologische Seite garantiert nicht belegbare) Verallgemeinerungen.
Die Justiz will die Wahrheit herausfinden.
In der Psychologie kann dir am besten geholfen werden, wenn du die Wahrheit (aus deiner Sicht) erzählst.
In Psychologie hatten wir es zumindest in unseren Vorlesungen so gehört. Da ging es auch um Selbstwirksamkeit, usw.