Warum darf in einem Arbeitszeugnis nichts negatives stehen wenn man wirklich in diesem Beruf falsch war?

7 Antworten

Das Weglassen von Lob oder die lobende Betonung von Nebensächlichkeiten, usw. machen dem Experten deutlich, dass hier keine brauchbare Leistung erbracht wurde.

1 Die arbeitsleitung darf drin sthene was nicht drinstehndarf sin d formulierungen die einem da sarbeiten inden beruf serschwert oder unmöglkich macht !

Zbh Er kamm gut mit den kolegen aus kann auch heisener hat stadt gearbeite leiber geredet mit den kollegne! Aber so direkt wired das nie in einem arbeistzeugnis drin sthene den Wendas Falsh sit kann man ein ordentiches und richtieges einklagen!

2 In arbeitszeugnise wird zwischen den zeilen gelesen und das geschrieben wird dan anders zb interpretiert deswegn istes wichtieg diese Geheimsprache der arbeitgeber lesen zu können!

fritziiibox 
Fragesteller
 31.08.2018, 17:23

Danke dir aber schreibe bitte etwas deutlicher.

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Schulzeugnisse sind eben nicht mit Arbeitszeugnissen zu vergleichen.

Natürlich kann je nach Lehrer und Schule bei Schulzeugnissen die Notengebung abweichen, aber im Prinzip sind die Lehrinhalte identisch und die Abschlüsse werden im jeweiligen Bundesland zentral geschrieben. Das bedeutet im Klartext: wenn ich die 10. Klasse erfolgreich mit Realschulabschluss in einer Schule in Oer-Erkenschwick bestehe, dann ist er genauso mit einem Realschulabschluss in Düsseldorf zu vergleichen.... Dieser Abschluss ist dann die Eintrittskarte ins Berufsleben. Wer durch die Prüfungen durch mangelhafte oder ungenügende Leistungen fällt, dem darf der Zutritt zu gewissen Ausbildungsberufen verwehrt werden.

Wenn jemand bereits in Ausbildung ist, so gibt es Ausbildungsrahmenpläne, nach denen die Praxis und die Theorie für den jeweiligen Ausbildungsberuf festgelegt ist. Die Prüfungen werden vor der jeweiligen Kammer abgelegt, die Noten der Prüfungsergebnisse und das Berufsschulzeugnis sind daher ebenfalls vergleichbar.
Anders ist es schon beim Ausbildungsbetrieb, der durch ein Ausbildungszeugnis die Praxis bewertet. Diese Bewertungen sind also immer subjektiv, denn ein Handwerksmeister mit 3 Gesellen wird anders arbeiten, anders beurteilen und andere Aufgaben für den Auszubildenden haben als ein großes Industrieunternehmen, dass jährlich mehrere Azubis einstellt und stets qualifizierte Ausbilder zur Verfügung hat.

Und um es weiterzuführen: Im Berufsleben hat man dann nur noch Arbeitgeber, die ebenfalls sehr unterschiedlich und subjektiv sind, aber am Beschäftigungsende auf Wunsch des AN ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen müssen.

Aus diesem Grund, also zum Schutz des Arbeitnehmers, dürfen keine feststehenden schlechten Noten vergeben werden, die demjenigen den weiteren Berufsweg erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Diese Macht soll keinem AG offiziell zustehen.Dieser Grundsatz ist im § 109 der GewO festgelegt und wird als Wohlwollenspflicht bezeichnet.
Gleichzeitig ist aber auch juristisch festgelegt worden, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß über die Leistungen und das Sozialverhalten Auskunft geben muss, aber eben nicht in Noten, sondern in einem wohlwollenden Text, bei dem aber auch (fast) jeder Arbeitgeber versteht, welche guten oder schlechten Leistungen sich dahinter verbergen.

Und hier wurde dann aufgrund zahlreicher Klagen juristisch nachgelegt und festgelegt, wie mit guten und schlechten Beurteilungen umzugehen ist, damit kein AG den Lebensweg ( unberechtigt) verbauen kann, aber auch kein Arbeitnehmer per se ein Recht auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis hat, sondern im Zweifel ein Gericht darüber entscheidet.:

ein durchschnittliches Zeugnis (befriedigend) ist das Maß, auf das jeder zunächst einen Anspruch hat. Wenn ein AG im Zeugnis schlechter bewertet und der AN nicht einverstanden ist, so kann er Klage einreichen. In diesem Fall hat der AG die Beweislast. Kann er es beweisen, so bleibt die schlechte Beurteilung, kann er es nicht, so wird das Zeugnis korrigiert.
Umgekehrt bedeutet das ebenso wenig, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf ein gutes Zeugnis hat, das ist ein Irrglaube. Wenn das Zeugnis durchschnittlich ist, der AN aber der Auffassung ist, er habe ein sehr gutes oder gutes Zeugnis verdient ,so ist der AN in der Beweislast. Auch das entscheidet wieder ein Gericht.

"Wenn man schlecht in dem Job war dann sollte man auch ein schlechtes Zeugnis bekommen"

Genau, derjenige kann auch ein schlechtes Zeugnis (codiert, nicht in Noten) bekommen. Nur das wird im Zweifel eben vor Gericht entschieden, und nicht von einem einzelnen Arbeitgeber....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nun mal angenommen jemand wird wegen seiner Arbeitsleistung "vor die Türe gesetzt", er fühlt sich dann absolut minderwertig und ist hoffnungslos wieder was zu finden.

Nun ließt er in seinem Zeignis dass er eigendlich "gut" ist, eer hat sich bemüht gute Leistung zu erbringen. Somit baut dass im ersten Moment noch etwas auf.

Für den Rest z.B. Umschulung usw muß er dann selbst sorgen

In Deutschland wird viel Wert auf Arbeitnehmerrechte gelegt.

So darf einem Bewerber erstmal kein Nachteil durch das Zeugnis einer Ex-Arbeitsstelle entstehen. Es muss positiv formuliert sein.

Jedoch wissen viele Arbeitgeber die Beurteilung "zwischen den Zeilen" zu lesen bzw. ist es zumindest bei Fuehrungspositionen ueblich, sich bei den letzten 2 oder 3 Arbeitgebern zu erkundigen, wie der betreffende Bewerber wirklich war: ein sogenannter Reference Check.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung