Warte jetzt seit zwei Wochen auf mein Gehalt (Azubi) welche rechte habe ich?
Hey,
bei mir gibts aktuell ne ganz blöde Situation. Ich habe meine Ausbildungsvergütung für Juli noch nicht erhalten. Diese sollte bei mir eigentlich immer am ersten des Monats kommen. Das hat in der Vergangenheit noch nie wirklich geklappt.. es kam auch schon zwei mal vor das ich bis zum 18. des Monats gewartet habe. Nie hat man mir bescheid gesagt wann es kommt oder warum es so spät kommt. Das einzige was ich zu hören bekomme ist: "Gehalt kommt noch..", so langsam bekomme ich aber echt probleme. Ich habe feste monatliche Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Motorrad Kredit usw. Gerade wird es echt knapp und der Betrieb ist im Urlaub.. was kann ich jetzt machen?
Was ich noch sehr merkwürdig finde: die Gehaltsabrechnung habe ich am 02.08. per Post erhalten. Die Abrechnung kommt doch normalerweise erst wenn das Gehalt überwiesen worden ist oder?
Naja, Gott sei dank hab ich die Ausbildung in dem Betrieb bald rum 😅
Ich bin nurnoch bis zum 1. September in der Ausbildung daher ist es mir wichtig mein Gehslt möglichst schbell zu erhalten.
3 Antworten
Warte jetzt seit zwei Wochen auf mein Gehalt (Azubi) welche rechte habe ich?
Fordere Deinen AG auf, Dir umgehend Deine Auszubildendenvergütung zu bezahlen. Weise ihn auf den § 18 Berufsbildungsgesetz hin, in dem steht im Abs. 2:
"Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."
Du kannst, nachdem der AG immer noch nicht, bzw. verspätet zahlt, Dein Geld auch einklagen oder, wenn er mehrmals nicht bezahlt und abgemahnt wurde, fristlos kündigen, was Dir allerdings momentan überhaupt nichts bringt, da das mit der Klage ja nicht in ein paar Tagen passiert ist und eine Kündigung kurz vor Abschluß der Ausbildung auch nicht wirklich toll wäre.
Die rechtliche Lage kann ich Dir erklären, ob es Dir bei diesem AG etwas nützt, kann ich nicht beurteilen
Kontaktier ihn auf jedem möglichen Weg. Das ist ja keine Kündigung, in der die Schriftform nach § 623 BGB vorgeschrieben ist sondern eine Aufforderung zur Zahlung (die überfällig ist) die Dir rechtlich schon einige Zeit zusteht.
Du kannst ruhig dazu schreiben, dass Du Dir rechtliche Schritte überlegst, wenn er nicht bald bezahlt. Du hast doch nichts zu verlieren, da Du sowieso gehst und eine Klage beim Arbeitsgericht wird dem AG auch nicht gefallen
Nein. Die Abrechnung kann auch schon vorher kommen. Das hat mit der Zahlung nichts zu tun.
Arbeitgeber zahlt nicht: Das gilt! - Arbeitsrecht 2021 (arbeitsrechte.de)
Du gehst zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und der kann das beim zuständigen Gericht einklagen.
Vielen Dank für die Antwort! Ich werde mit meinem Betrieb in Kontakt treten und werde Ihn auf den § 18 hinweisen. Mich regt diese ganze Situation sehr auf, vor allem deswegen weil man nicht mit mir kommuniziert. Jetzt kommt das Problem das alle im Urlaub sind und ich gar nicht weiß ob ich jemanden im Betrieb erreichen kann. Könnte ich meinem Chef auch auf WhatsApp schreiben oder müsste die Aufforderung per E-Mail bzw Brief erfolgen?