warensendungen verkleben?oder doch nicht? was nu?

7 Antworten

du kannst die taschen ja auch für anderes benutzen. wenn du aber eine waresendung verschickst müssen die schon kontrollieren ob das auch wirklich der fall ist. deswegen darfst du die taschen nur mit musterbeutelklammern zu machen. wenn du das teil zuklebst kann es sein, dass sie einfach den vollen preis berechnen und der empfänger nachzahlen muss. aber es kommt vermutlich auch oft genug vor, dass garkeiner kontrolliert was drin ist, dann ist es egal ob du das teil zugekelbt hast oder nicht.

Grundsätzlich müssen Warensendungen offen sein dh mit Musterbeutelklammern verschlossen oder per Adhäsionsverschluss.Verschlossen bzw zugeklebt dürfen sie nur sein, wenn Du 100 gleiche Sendungen auf einmal verschickst und Dich dann mit der Öffnung zu Prüfzwecken einverstanden erklärst. Das ist eigentlich ganz eindeutig : Wenn die Verpackung zugeklebt ist, ist es keine Warensendung mehr.
Viele Luftpolstertaschen haben aber diesen Adhäsionsverschluss, da ist auf der einen Seite des Verschlusses ein Plastikstreifen auf welchen Du den Klebestreifen aufklebst, dann kann man die Sendung öffnen, prüfen und problemlos wiederverschließen.

Das kommt darauf an, was du damit verschickst. Wenn du z. B. vorn "Büchersendung" oder "Warensendung" draufschreibst, darfst du nur diese Metallklammern nehmen, damit die Post das kontrollieren kann (Porto ist billiger). Stehen diese Dinge nicht vorn drauf, dann kannst du das ganz normal verschließen.

Man kann ja auch Luftpolsterumschläge benutzen ohne das es gleich eine Bücher- oder Warensendung ist. Dann klebt man sie einfach zu. Ansonsten halt mit Musteklammern verschließen.