Wann wird Kindergeld gefährdet?

5 Antworten

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, da spielt es also keine Rolle was man verdient.

Die 20 Stunden pro Woche gelten nur dann, wenn das Kind schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat und in einer weiteren Ausbildung nebenbei Geld verdienen würde.

In der Erstausbildung spielen diese 20 Stunden pro Woche keine Rolle.

Im Studium muss man dann aber auch darauf achten, auch wenn man noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben würde, denn bei mehr als 20 Stunden die Woche könnte dann der Status als studierender entfallen und somit dann auch der Anspruch auf Kindergeld.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Ist es deine zweite Ausbildung? Falls nicht, dann melde dich arbeitslos oder Ausbildung suchend.

anonymwrap 
Fragesteller
 19.09.2022, 13:57

Es ist nicht meine zweite Ausbildung. Darum verstehe ich es ja nicht, wie es in meiner Situation geregelt ist. Ich bin bereits gemeldet

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DerHans  19.09.2022, 13:59

Das gilt WÄHREND der Ausbildung.

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Bist du Ausbildungsplatz suchend oder wartest auf deinen Studienplatz, zahlt die Kindergeldkasse bis zu 4 Monaten, bei entsprechendem Nachweis, das Kindergeld weiter. Jobst du aber für 1 Jahr, ohne Suche oder Wartezeit, gibt es kein Kindergeld. Unabhängig vom Einkommen.

anonymwrap 
Fragesteller
 19.09.2022, 14:03

Ich bin suchend gemeldet, darum verfällt der Anspruch nicht nach 4 Monaten und besteht auch jetzt weiterhin, bis ich mein Studium beginne. Will ihn aber natürlich nicht gefährden durch einen Aushilfsjob

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Kindergeld wird WÄHREND einer Ausbildung/Studium gezahlt.

Gehst du jetzt einer bezahlten Arbeit nach (die 20 Stundenregelung gilt nur beim Vollzeitstudium), ruht der Kindergeldanspruch. Der lebt bei Fortsetzung der Ausbildung wieder auf.

anonymwrap 
Fragesteller
 19.09.2022, 14:03

Ich bin suchend gemeldet, darum verfällt der Anspruch nicht und besteht auch jetzt weiterhin, bis ich mein Studium beginne. Will ihn aber natürlich nicht gefährden durch einen Aushilfsjob

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DerHans  19.09.2022, 14:04
@anonymwrap

Du( bzw. deine Eltern) müsst auf jeden Fall JEDE Veränderung mitteilen. Wenn sich dann ergibt, dass du zu Unrecht Kindergeld bezogen hast, wird es zurück gefordert

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anonymwrap 
Fragesteller
 19.09.2022, 14:09
@DerHans

Habe ich ja nicht. Darum informiere ich mich ja gerade vorher, um es auch weiterhin nicht zu Unrecht zu beziehen. Wie gesagt bin ich bereits gemeldet.

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