Wann wird der Haus-Käufer ins Grundbucheingetragen?

3 Antworten

Der Grunbucheintrag erfolgt einige Wochen bis Monate nach Zahlung des Kaufpreises und Zahlung der Grunderwerbssteuer.

In deinem Beispiel also frühestens in einem Jahr + x Wochen/Monate.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das ein Verkäufer 1 Jahr auf sein Geld wartet.

Hallo, wenn der Notar den Kaufvertrag beurkundet, wird sicher auch eine Auflassungsvormerkung beurkundet und anschließend im Grundbuchamt eingetragen;

diese Auflassungsvormerkung sichert Dir das Recht aus dem Kaufvertrag, d.h. der Verkäufer kann das Grundstück nicht mehr lastenfrei an einen anderen Käufer übertragen;

Eigentum an einem Grundstück erwirbt man durch Einigung und Eintragung; d.h. ihr müsst über den Eigentumsübergang einig sein UND dieser Eigentumsübergang muss im Grundbuch eingetragen sein;

den Vorgang der Einigung nennt man Auflassung; diese Auflassung wird entweder gleich im Vertrag erklärt und der Notar wird angewiesen, den Vertrag erst dann dem Grundbuchamt vorzulegen, wenn alle behördlichen Auflagen erfüllt sind, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt und der Kaufpreis bezahlt ist oder es gibt später nochmal einen eigenen Termin zur Erklärung der Auflassung;

so wie Du es schilderst, wirst Du erst Eigentümer in einem Jahr;

aber lass Dir doch diesen Vorgang vom Sachbearbeiter des Notares bzw. vom Notar selbst genauer erklären;

Ich kenne keinen Verkäufer und keinen Notar und kein Finanzamt, die ohne Geldeingang eine Umschreibung beantragen/bzw. zustimmen.

Also, die Spielchen beginnen in einem Jahr. Die heutige Wartezeit bei meinem Grundbuchamt beträgt bis zu 10 Monate, wie sie nächstes Jahr bei Dir ist, kann vielleicht der Notar abschätzen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung