Wann sollte ich eine Rufnummerportierung durchführen?
Hi,
Ich habe meinen Vertrag bei O2 zum 7.5.2021 gekündigt.
Nun habe ich einen neuen Vertrag abgeschlossen, der dann zum 10.5.2021 in Kraft tritt.
Da ich meine Rufnummer (die ich seit mehr als 10 Jahren besitze) behalten will, muss ich eine Rufnummerportierung beim aktuellen Mobilfunk-Anbieter (O2) durchführen.
O2 erklärt:
"... Der bisherige Vertrag wird bis zu einer Kündigung mit einer neuen O2 Rufnummer fortgeführt.
Die Portierungserklärung ist nach Absenden 30 Tage gültig. Bitte beauftragen Sie in dieser Zeit Ihren neuen Anbieter mit der Rufnummernmitnahme.
Für den Service wird seitens O2 eine einmalige Wechselgebühr in Höhe von 6,82 EUR berechnet,...."
Meine Frage:
Bedeutet das also, dass ich die Portierung am besten erst im Mai (kurz vor dem 7.5.2021) durchführen sollte?
Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich ja dann eine neue Rufnummer.. und das über die nächsten 4 Monate ist genau das, was ich nicht will.
Was sollte man hier also tun, bzw. hab ich da was falsch verstanden?
Beste Grüße
Vabian
3 Antworten
Ich würde die Portierung frühzeitig in Auftrag geben, da die Mühlen zuweilen langsam mahlen und Du den Mobilfunkriesen Gelegenheit geben möchtest, das entsprechend einzuplanen.
Üblicherweise erteilt man den Portierungsauftrag dem neuen Anbieter. Der holt sich die Nummer dann vom alten. Zu früh kannst Du das gar nicht machen, da der neue Anbieter Deine Nummer nicht holen kann, solange Dein Vertrag bei ihm nicht begonnen hat. Daher würde ich mich an Deiner Stelle dorthin wenden und die Portierung frühzeitig beauftragen.
Beachte: eine Portierung muss (!) zu einem anderen Anbieter gehen. Also nur zu Telekom oder Vodafone. Bei einem gekündigten Vertrag kannst du deine Rufnummer schon vor Ende der Laufzeit portieren. Für die Restlaufzeit bekommst du dann eine andere Tufnummer.
So lange die Portierung läuft, hast du eine andere Nummer. Ist leider so