Wann muss der Verkäufer liefern?

4 Antworten

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Huhu also er sollte sie so liefern wie er es auch angibt.

Der Verkäufer gibt meistens an, ab wann er den Artikel nach Geldeingang verschickt und einal gibt er die Versandart an und dabei steht auch meistens wie lage der Versand dauert. Dazu muss man meistens auch immer 1-2 Tage hinzu rechnen wegen Post etc. Und wenn dann noch nichts da ist dann würde ich erst mal versuchen den Verkäufer zu kontaktieren, kommt nichts bei rum, dann bei Ebay melden.

Wuroiz 
Fragesteller
 02.11.2012, 22:18

Okay es ist nur noch die Frage zu klären, falls der Verkäufer nicht angibt das Geld erhalten zu haben. Wenn man zwar das Geld überwiesen hat aber der Händler nicht zugibt das Geld erhalten zu haben, man das aber an sich nachweisen kann, durch die Banküberweisung etc.

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nettedani  02.11.2012, 22:20
@Wuroiz

Das ist oft das Problem, per Überweisung ist der Kauf nicht abgesichert. D.h der Verkäufer kann jederzeit angeben, dass er das Geld nicht überwiesen hat. Ist der Versand auch noch unversichert ist meistens alles verloren...

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Wuroiz 
Fragesteller
 02.11.2012, 22:28
@nettedani

Naja ein Glück dass ich das Produkt nicht schnell brauche sondern es ein Frühkauf für den nächsten Frühling war. Hoffe der Verkäufer meldet sich noch. aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe ;)

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nettedani  02.11.2012, 22:32
@Wuroiz

Ja klar gerne :-) Ja, falls nichts kommt vom Verläufer ürde ich es trotzdem mal bei Ebay melden obs was bringt weiß ich nicht. Hab noch nie gehabt so einen Fall, zahle auch immer mit Überweisung und bis jetzt ist alles glatt gegangen.

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Ifm001  02.11.2012, 22:38
@nettedani

"Ist der Versand auch noch unversichert ist meistens alles verloren..."

Es ist das Problem des Verkäufers, wenn er unversicherten Versand nutzt. Er hat - bei Lieferung an privaten Kunden - die Übergabe an den Kunden nachzuweisen.

Genauso ist die Überweisung abgesichert. Der Nachweis der Zahlung kann einfach erbracht werden. Spätestens ein denzenter Hinweis, auf durch ihn zu tragende entstehende Kosten wirkt in 95%++ Wunder.

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nettedani  02.11.2012, 22:56
@Ifm001

Der Verkäufer MUSS nichts nachweisen können, es liegt im selbst ob er versichert oder unversichert versendet! Er kann den unversicherten Versand angeben, dann haftet man meistens nicht, er kann aber auch versichert, gegen Aufpreis, anbieten.

Sobald die Kaufabwickung erfolt wird immer drauf hingewiesen, dass die Überweisung keinen Käuferschutz beiinhaltet.

Klar kann man nachweisen, dass die Überweisung erbracht wurde, aber kann man auch nach weisen, dass der Verkäufer das Geld erhalten hat ? Nein, denn man kann ja schlecht bei seiner Bank, ohne seines Wissen, Auskunft erfragen!

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Ifm001  04.11.2012, 00:22
@nettedani

Der Verkäufer muss natürlich nachweisen, dass er seinen Teil des Vertrags erfüllt hat. Beim privaten Käufer ist der so genannte Gefahrenübergang die Übergabe der Ware an ihn. Welche Mittel er dafür verwendet und ob er sein Risiko absichert obliegt natürlich dem Verkäufer.

"Sobald die Kaufabwickung erfolt wird immer drauf hingewiesen, dass die Überweisung keinen Käuferschutz beiinhaltet."

Der Käuferschutz von eBay hat eigentlich wenig damit zu tun, ob der Weg der Überweisung sicher ist, zumal eBay mit solchen Angstsätzen die Umsätze der Tocher Paypal fociert.

Und natürlich kann man bei seiner eigenen Bank eine Nachforschungsantrag stellen, ob das überwiesene Geld auch auf dem angegebenen Zielkonto angekommen ist. Aber spätestens nach ein/zwei Wochen weiss man das auch so, denn dann hat man eine Rückbuchung, wenn die Buchung nicht durchgeführt werden konnte.

Bleibt nur die Frage ob das Zielkonto auch dem Verkäufer gehört. Also vergleichen, on man das vom Verkäufer genannte Empfängerkonto richtig angegeben hat. Sollte der Verkäufer sich schon vertan haben, so hat er eine Mitwirkungspflicht. Die Ursache ist dann eh bei ihm zu suchen.

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Die Angaben bei eBay (1-3 Tage usw.) sind rechlich gesehen nicht konkret genug. Setzte den Verkäufer schriftlich "in Verzug" und benenne ein realistisch erreichbares konkretes Datum zur Lieferung. So bist Du auch von rechlichen Seite her abgesichert.

Wenn das nicht fruchtet, eröffne bei eBay einen Klärfall (Aktion --> weitere Aktionen --> Problem klären). Hilft das auch nicht, wäre der nächste Schritt der Gang zum Anwalt.

bei einem kauf steht immer da , wie lange die bearbeitungsdauer ist nach dme zahlunsgeingang, das wird in de r regel eingehalten falls doch nichts kommt, kontakt mit käufer aufnehmen,, gitb der käufer nach 1 woche keien antwort verständige ebay. steht glaub ich auch grob in dne abg´s oder faq

Du kannst eBay nach einer Frist von 1 Woche einschalten.