EBay Artikel gekauft..wann spätestens bezahlen?
Ich hab ein Artikel bei eBay gekauft..nun frage ich mich ob es eine zeitliche Grenze gibt ,wann man den Artikel spätestens bezahlt haben muss ?? Ist eine Woche später noch im grünen Bereich ??geld spielt erstmal kein Thema
6 Antworten
Sowas legt eigentlich der Verkäufer fest, im Angebot oder in seinen AGB. Schreibt er nichts dazu, dann gilt was eBay sagt: Umgehend, max. 4 Tage.
Kannst du dem nicht nachgehen, dann informiere den Verkäufer. Persönlich sehe ich eine Woche im grünen Bereich. Lässt sich eh nicht zwingend verkürzen, außer der Vk hat was in sein Angebot geschrieben was dich dann automatisch in den Verzug setzt oder den Vertrag aufhebt wenn dem nicht Folge geleistet wird.
Banktage.
Okay also Sonntag nicht? Richtig??
Das Geld ist sofort fällig und wenn es keine Rolle spielt, kannst du am Montag zahlen und dir die Frage eigentlich sparen. Oder worauf willst du warten?
Zahlungen bei eBay sind unverzüglich fällig, nicht nach einer Woche und schon gar nicht nach 4 Wochen.
Und ein Verkäufer kann bereits nach 4 Tagen einen nicht bezahlten Artikel melden:
Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen. Eine Tag danach bist Du in Verzug.
4 Wochen bei eBay?? Das wäre echt super
Mir würden einige Tage reichen
Ebay macht keine Zahlungsfristen. Der Vertrag kommt zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Ebay ist da ganz außen vor und wird erst bemüht, wenn es hakt.
Ich denke, Geld spielt keine Rolle?
Die Fälligkeit steht in den AGB, bei Auktionen ist sie üblicherweise sofort.
Die greift aber nur, wenn nix anderes vereinbart ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 271 Leistungszeit(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.
Na klar.
Die Vertragsfreiheit für Zahlungsbedingungen ist ja auch üblich - z.B. eine Autoreparatur kann "sofort netto" fällig sein, der Kauf einer Waschmaschine "innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto", der Kauf eines Tretrollers "innerhalb von 60 Tagen" usw.usw.
Im Regelfall steht das auch auf der Rechnung.
Bei Ebay-Käufen von privaten Verkäufern gibt es jedoch so gut wie nie eine Rechnung, und dann ist der Käufer mit 4 Wochen nicht in Verzug, falls keine Bedingungen vereinbart wurden.
In Verzug bedeutet hier, dass Verzugszinsen verlangt werden können, aber nicht, das es keine Inkassokosten geben darf. Das Zahlungsziel steht in den AGB.
Das gilt nur fürs Gewerbe. Verbraucher müssten darüber extra informiert werden (z.B. auf einer Rechnung), werden sie es nicht dann gilt das auch nicht. Bei Gewerbetreibende geht man davon aus dass sie entsprechende Bildung haben.
3 Tage hast Du eigentlich dazu Zeit
Zählt der Sonntag mit ??