Wann macht es Sinn aus psychologischen Gründen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen?

3 Antworten

wenn eines der Bewertungskriterien die zu einem GDB von 50 führten einiges schlimmer geworden ist.
Falls was neues dazu gekommen ist dass mit dem Ursprünglichen das zu 50% führten nichts zu tun hat, alleine aber 30% darstellt macht es keinen Sinn da nur das zählt was 50% und höher alleine wäre

Ja,das macht halt nur Sinn wenn sich dein Zustand halt auch verschlechtert haben sollte. Sonst würde ich erst gar nicht versuchen einen zustellen,falls du nämlich Pech hast wirst du runtergestuft und dir wird der Ausweis ganz entnommen

Sind die 50% der Erstbescheid?

Dann kannst du nach 1/2 bis 1 Jahr Verschlimmerungsantrag stellen.