Wann kriegt man eine Rückmeldung Polizei NRW?
Ich habe mich für das Jahr 2021 bei der Polizei NRW beworben. Meine Unterlagen sind schon seit über einem Monat eingegangen und habe immer noch keine Rückmeldung erhalten. Weiß einer wie lange so etwas dauern kann und besteht schon die Möglichkeit, dass man schon vor dem Eignungstest abgelehnt werden kann? Und wenn ja passiert es oft bzw. Wurde jemand schon vor dem Eignungstest abgelegt?
danke im Voraus
3 Antworten
Es geht ja zunächst nur um die Zulassung zum EAV. Wenn du dich frist- und formgerecht beworben hast, wirst du auch zugelassen/eingeladen.
Hast du eine Voraussetzung oder Bedingung ignoriert oder etwas verschwiegen, ist eine sofortige Ablehnung möglich.
Gruß S.
Vor einem Eignungstest kannst du schon abgelehnt werden, jedoch gibt die Polizei NRW dir dann zumindest durch einen Ablehnungsbescheid Antwort oder eine Rückmeldung. Es kann sein, dass das noch ein bis zwei Wochen dauert, je nachdem, wieviele Bewerbungen eingegangen sind. Wenn in den nächsten Tagen nichts kommt, frag am besten Mal beim Betrieb nach, wie der aktuelle Stand ist.
Hallo,
natürlich werden alle Bewerbungen gelesen und überprüft. Und natürlich werden bereits diese Bewerbungen "gesiebt". Es ist völlig unmöglich, alle Bewerber zu Eignungstests einzuladen.
Also können bereits am Anfang schon ganz viele Bewerbungen keine Berücksichtigung finden und werden abgelehnt.
Wie gesagt, ich wiederhole es gern:
JEDER, der sich FRIST- und FORMGERECHT bewirbt, MUSS zum EAV zugelassen werden.
Die FORM beinhaltet logischerweise die Erfüllung aller Bedingungen und Voraussetzungen.
Ein Bewerbung ohne erforderlichen (voraussichtlichen) Bildungsabschluss ist eben nicht formgerecht!
nein, ich habe genau geschrieben, dass die Bewerbungen gesiebt werden - eben danach, ob sie vollständig sind, ob sie den Formalien entsprechen etc.!!
Und mehrmals hätte ich etwas anderes behauptet?? Vielleicht solltest du mal wirklich lesen, wo ich was geschrieben habe.
Ja es ist auch nicht möglich, alle Bewerber einzuladen, WEIL viele Bewerbungen gar nicht die formalen Voraussetzungen erfüllen!! Auch, wenn nach fehlenden Unterlagen nachgefragt wird, müssen diese ja beigebracht werden - wenn nicht, fallen auch diese Bewerbungen durchs Raster.
Und wenn die erforderliche schulische Vorbildung nicht "passt", fallen auch solche Bewerbungen durchs Raster .... so bleiben viele viele nicht passende Bewerbungen auf der Strecke und werden NICHT zum EAV eingeladen.
Nein, die Bewerbungen werden durchgesehen, ob alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bewerbung erfüllt sind - das nennt sich durchaus "aussieben"!
Nur weil du dich vergallopiert hast mit dem Kommentar unter meiner Antwort, musst du jetzt nicht versuchen, dich irgendwie herauszureden!
Ich rede mich keineswegs raus. Man siebt nicht nach Gutdünken. Man prüft - zum 1000 Mal - auf Frist und Form.
Und das hat NICHT den Grund, dass man - so wie du behauptest - unmöglich ALLE Bewerber zum Test einladen kann.
DOCH! Kann man nicht nur, muss man. Ausgesiebt wir HIER nicht. Jeder, der alle Voraussetzungen erfüllt, wird eingeladen.
Daran ändert sich nichts, so oft Du nun auch behaupten willst, ICH hätte mich vergalloppiert.
Mein Kommentar bleibt, wie er ist. Denn er ist richtig.
Du kannst dich aber gerne berichtigen, dass du mit "aussieben" eine Prüfung auf Frist und Form gemeint hast. Was aber hier auf den FS ohnehin nicht zutrifft.
Aha - und WO bitte habe ich geschrieben, dass nach "Gutdünken" gesiebt wird??
Fakt ist, dass alle Bewerbungen überprüft/gesiebt werden - und nur die, die den Anforderungen entsprechen, Berücksichtigung finden. Nichts anderes habe ich geschrieben - auch, wenn du meinst, unbedingt korrigieren zu müssen, wo alles in Ordnung ist.
Aber manche Nutzer meinen, immer ihren Senf überall dazugeben zu müssen.
Du, das ist alles subjektiv!
Für mein Empfinden hast DU mit Schmunzeln angefangen. Und da du jetzt dem naiven Glauben unterliegst, hier irgendeinen imaginären Sieg eingefahren zu haben, kriegst du von mir auch den Kakao.
Ist alles gesagt. Schreib weiter, wenn du keinen weiteren Lebensinhalt findest, aber hoffe nicht auf Antwort. Ich habe genug.
Doch. Ist es. Muss es. Beamtenrechtlich muss JEDER, der sich frist- und formgerecht bewirbt, eine Zulassung zum EAV erhalten.