Wann kriegt man eine Rückmeldung Polizei NRW?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht ja zunächst nur um die Zulassung zum EAV. Wenn du dich frist- und formgerecht beworben hast, wirst du auch zugelassen/eingeladen.

Hast du eine Voraussetzung oder Bedingung ignoriert oder etwas verschwiegen, ist eine sofortige Ablehnung möglich.

Gruß S.

Vor einem Eignungstest kannst du schon abgelehnt werden, jedoch gibt die Polizei NRW dir dann zumindest durch einen Ablehnungsbescheid Antwort oder eine Rückmeldung. Es kann sein, dass das noch ein bis zwei Wochen dauert, je nachdem, wieviele Bewerbungen eingegangen sind. Wenn in den nächsten Tagen nichts kommt, frag am besten Mal beim Betrieb nach, wie der aktuelle Stand ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

natürlich werden alle Bewerbungen gelesen und überprüft. Und natürlich werden bereits diese Bewerbungen "gesiebt". Es ist völlig unmöglich, alle Bewerber zu Eignungstests einzuladen.

Also können bereits am Anfang schon ganz viele Bewerbungen keine Berücksichtigung finden und werden abgelehnt.

Sirius66  01.03.2020, 20:05

Doch. Ist es. Muss es. Beamtenrechtlich muss JEDER, der sich frist- und formgerecht bewirbt, eine Zulassung zum EAV erhalten.

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dsupper  01.03.2020, 20:30
@Sirius66

Dabei müssen aber eben auch alle Voraussetzungen stimmen .... wie der Bildungsabschluss etc.

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dsupper  01.03.2020, 20:34
@dsupper

Noch lange nicht jede Bewerbung enthält die vollständig geforderten Unterlagen und auch die formalen Voraussetzungen sind lange nicht immer erfüllt.

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Sirius66  01.03.2020, 22:00
@dsupper

Wie gesagt, ich wiederhole es gern:

JEDER, der sich FRIST- und FORMGERECHT bewirbt, MUSS zum EAV zugelassen werden.

Die FORM beinhaltet logischerweise die Erfüllung aller Bedingungen und Voraussetzungen.

Ein Bewerbung ohne erforderlichen (voraussichtlichen) Bildungsabschluss ist eben nicht formgerecht!

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dsupper  02.03.2020, 10:02
@Sirius66

nein, ich habe genau geschrieben, dass die Bewerbungen gesiebt werden - eben danach, ob sie vollständig sind, ob sie den Formalien entsprechen etc.!!

Und mehrmals hätte ich etwas anderes behauptet?? Vielleicht solltest du mal wirklich lesen, wo ich was geschrieben habe.

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Sirius66  02.03.2020, 12:23
@dsupper
Es ist völlig unmöglich, alle Bewerber zu Eignungstests einzuladen.

DOCH! Es wird nicht "gesiebt". Es wird nach Frist und Form geschaut. Wo was fehlt, wird nachgefragt.

Wenn etwas fehlend bleibt, nützt selbst ein gutes EAV nichts.

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dsupper  02.03.2020, 15:19
@Sirius66

Ja es ist auch nicht möglich, alle Bewerber einzuladen, WEIL viele Bewerbungen gar nicht die formalen Voraussetzungen erfüllen!! Auch, wenn nach fehlenden Unterlagen nachgefragt wird, müssen diese ja beigebracht werden - wenn nicht, fallen auch diese Bewerbungen durchs Raster.

Und wenn die erforderliche schulische Vorbildung nicht "passt", fallen auch solche Bewerbungen durchs Raster .... so bleiben viele viele nicht passende Bewerbungen auf der Strecke und werden NICHT zum EAV eingeladen.

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Sirius66  02.03.2020, 19:56
@dsupper

Es bleibt dabei: JEDER, der sich frist- und formgerecht bewirbt, MUSS eingeladen werden.

Frist und Form prüfen ist was anderes als aussieben!

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dsupper  02.03.2020, 20:04
@Sirius66

Nein, die Bewerbungen werden durchgesehen, ob alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bewerbung erfüllt sind - das nennt sich durchaus "aussieben"!

Nur weil du dich vergallopiert hast mit dem Kommentar unter meiner Antwort, musst du jetzt nicht versuchen, dich irgendwie herauszureden!

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Sirius66  02.03.2020, 22:09
@dsupper

Ich rede mich keineswegs raus. Man siebt nicht nach Gutdünken. Man prüft - zum 1000 Mal - auf Frist und Form.

Und das hat NICHT den Grund, dass man - so wie du behauptest - unmöglich ALLE Bewerber zum Test einladen kann.

DOCH! Kann man nicht nur, muss man. Ausgesiebt wir HIER nicht. Jeder, der alle Voraussetzungen erfüllt, wird eingeladen.

Daran ändert sich nichts, so oft Du nun auch behaupten willst, ICH hätte mich vergalloppiert.

Mein Kommentar bleibt, wie er ist. Denn er ist richtig.

Du kannst dich aber gerne berichtigen, dass du mit "aussieben" eine Prüfung auf Frist und Form gemeint hast. Was aber hier auf den FS ohnehin nicht zutrifft.

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dsupper  03.03.2020, 09:01
@Sirius66

Aha - und WO bitte habe ich geschrieben, dass nach "Gutdünken" gesiebt wird??

Fakt ist, dass alle Bewerbungen überprüft/gesiebt werden - und nur die, die den Anforderungen entsprechen, Berücksichtigung finden. Nichts anderes habe ich geschrieben - auch, wenn du meinst, unbedingt korrigieren zu müssen, wo alles in Ordnung ist.

Aber manche Nutzer meinen, immer ihren Senf überall dazugeben zu müssen.

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Sirius66  03.03.2020, 09:58
@dsupper

Nunja, Ansichtssache. Senf ist das eine, hilfreiche Berichtigung das andere.

Meine Message an den FS ist angekommen. Er hat sich seine Info schon richtig rausgelesen. Rest ist mir dann auch irgendwann egal.

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dsupper  03.03.2020, 14:38
@Sirius66

Diese kleinen, frechen Gedanken, die einem das Schmunzeln ins Gesicht treiben – unbezahlbar!

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Sirius66  03.03.2020, 15:13
@dsupper

Ja, finde ich auch! Sei doch einfach glücklich, genieß deinen Kakao. Mach noch Marshmallows rein!

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dsupper  03.03.2020, 15:16
@Sirius66

na, wenn du meinst, derart kindisch werden zu müssen - das spricht mehr als Bände!

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Sirius66  03.03.2020, 16:21
@dsupper

Du, das ist alles subjektiv!

Für mein Empfinden hast DU mit Schmunzeln angefangen. Und da du jetzt dem naiven Glauben unterliegst, hier irgendeinen imaginären Sieg eingefahren zu haben, kriegst du von mir auch den Kakao.

Ist alles gesagt. Schreib weiter, wenn du keinen weiteren Lebensinhalt findest, aber hoffe nicht auf Antwort. Ich habe genug.

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dsupper  03.03.2020, 18:55
@Sirius66

Wer meint, eine völlig korrekte Antwort derart kommentieren zu müssen und dann immer und immer wieder darauf beharrt, ganz nach dem Motto "Ich will recht haben" oder "Ich muss jetzt diesen Dialog gewinnen" der outet sich selbst.

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