Wann kann ich eine Rettungssanitäter Ausbildung beginnen?
Hallo,
ich bin mit der Schule fertig und möchte nun eine Rettungssanitäter Ausbildung machen. Ich habe gelesen, wenn man es straff durchzieht, hat man es in 3 Monaten.
Da ich nicht direkt am 01.09 eine Ausbildung beginnen will, sondern später. Meine Frage ist, ob ich die Ausbildung also auch die Landesschule mitten im Jahr beginnen kann oder muss man es wie jede Ausbildung am 01.09 beginnen?
Ps. Ich bin nicht mehr Schulpflichtig und unter 18
3 Antworten
Prinzipiell, handelt es sich beim Rettungssanitäter nicht um eine anerkannte Berufsausbildung im juristischen Sinne sondern vielmehr um eine Qualifikation bzw. um eine berufliche Weiterbildung, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Die Ausbildung ist in Modulen aufgebaut und besteht aus einem Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, einem Krankenhauspraktikum, einem Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und aus einem Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter.
Man muss sich also zunächst bei einer Rettungsdienstschule für den Rettungssanitäter- Grundlehrgang anmelden und an diesem teilnehmen. Ein solcher Lehrgang, beginnt an manchen Schulen monatlich, an anderen, wird er wiederum nur zwei Mal im Jahr angeboten. Hier muss man sich einfach bei den Rettungsdienstschulen in seiner näheren Umgebung informieren.
Das Problem dürfte vielmehr sein, dass man für die Ausbildung volljährig sein muss. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, mit denen die Arbeit im Rettungsdienst nicht zu vereinbaren ist. Der Grundlehrgang, darf zum Teil mit dem 17. Lebensjahr absolviert werden, notwendige Praktika und die Abschlussprüfung jedoch erst mit der Volljährigkeit. Auch eine Berufsausübung ist als Minderjähriger nicht möglich, nicht nur aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Gesetze, unter anderem auch Infektionsschutzgesetz (IfSG) sondern ganz praktisch gesehen auch wegen der Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis für die Berufsausübung. Für den Rettungswagen (RTW), bedarf es sogar einer Fahrerlaubnis der Klasse C1. Es wäre ja sinnlos, als 16 jähriger die Qualifikation zu erwerben, wenn man dann nicht anschließend auch damit tätig werden kann.
Mfg
Schau mal da und auf anderen Seiten vom Rettungsdienst nach. Du musst fragen wann genau die Ausbildung losgeht, aber da es tatsächlich nicht so lange dauert, ist es vl mehrfach im Jahr möglich. Deshalb musst du den Rettungsdienst am besten anschreiben oder auf der Homepage schauen. Ich glaube das ist alles in einem festen Rhythmus, sprich zu einer festgelegten Zeit.
Hey, für die Ausbildung zur Rettungssanitäterin musst du die Volljährigkeit erreicht haben. Die Ausbildung beginnt, je nach Schule und Arbeitgeber sehr unterschiedlich. Informiere dich dafür am Besten an einer Schule in deiner Nähe direkt, wann die nächste Ausbildung möglich ist. Aber wie bereits erwähnt, musst du hierfür Volljährig sein. LG