Wann dürfen bundeswehr soldaten auf jemanden schießen?

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Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Der Einsatzort: Im Auslandseinsatz gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts, die besagen, dass nur gegen legitime militärische Ziele geschossen werden darf und dass die Verhältnismäßigkeit und die Minimierung von Kollateralschäden gewahrt werden müssen. Im Inlandseinsatz gelten die Regeln des deutschen Rechts, die besagen, dass nur in Notwehr oder zur Nothilfe geschossen werden darf und dass der Schusswaffengebrauch das letzte Mittel sein muss.
  • Der Befehl: Der Kommandant kann den Feuerkampf den Soldaten überlassen, indem er den Befehl „Feuer frei!“ gibt. Die Soldaten dürfen dann nach eigenem Ermessen schießen, bis der Befehl „Feuer einstellen!“ gegeben wird. Bei plötzlichem Feindauftritt gilt ebenfalls Feuer frei. Der Schusswaffengebrauch muss aber immer noch den oben genannten Regeln entsprechen.
  • Der Zweck: Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schusswaffengebrauch für den Handelnden erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Es ist auch verboten, zu schießen, um zu töten oder zu foltern.
  1. Bei drohender eigener Vernichtung kann ich schießen. Es gibt keinen Befehl mich erschießen zu lassen. Egal ob das ein Zivil gekleideter Mensch mit ner Waffe oder ein Kind ist.
  2. Drohungen gibt es nicht wenn potenzieller Feind eine Waffe hat und auf mich zielt dann ist davon auszugehen dass er schießen wird und dann siehe 1.
  3. Ansonsten wird nur auf andere Kombatanten geschossen je nach dem wie der Befehl lautet.
  4. In Militärischen sicherheitsbereichen wird auf Eindringlinge erst nach zweifacher Warnung eine davon ein Warnschuss geschossen und je nach Möglichkeit auf die Beine geziehlt falls es keine andere Möglichkeit gibt eine gefährdung der liegenschaft zu verhindern.
  5. Aber immer gilt das das Situationsbedingt auch anders sein kann.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehem. Soldat

"Dürfen" dürfen sie gar nicht.

Die Bundeswehr schiesst, sobald sie einen Einsatzbefehl bekommt. Und wenn dieser Befehl ergangen ist, MÜSSEN die Bundeswehr-Soldaten schiessn (abhängig vom Befehl).

Sie haben keine Wahl und können sich nicht aussuchen, wer ihnen als "Feind" präsentiert wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

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