Wann darf der Radfahrer fahren?


20.08.2022, 19:45

Ich fahre als Radfahrer auf einem kombinierten Rad/Fußweg und komme an diese Ampel. Wann darf ich weiterfahren?

Meiner Meinung nach gilt die Fußgängerampel für mich nicht.

Ich vermute, dass die Ampel für Autos auch für Radfahrer gilt. Nur bekommt man die als Radfahrer nicht auf grün geschaltet, weil auf dem Radweg keine Induktionsschleife vorhanden ist.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Doofe Situation.

Siehe 37 StVO:

"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

https://www.adfc.de/artikel/ampel-regelungen

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/rote-ampel-fahrrad/

Für Dich gilt also die Ampel für den. Fährverkehr.

Da es ein kombinierter Rad-/Fußweg ist, gilt die Ampel auch für den Fahrradfahrer.

Da es eine Fußgängerampel ist, gehe ich mal davon aus, dass der nutzungspflichtige Radweg erst nach der Ampel anfängt - oder der Radfahrer zumindest über die Fußgänger Ampel schieben muss. Ansonsten natürlich immer nur bei Grün ;)


ronnyarmin 
Fragesteller
 20.08.2022, 19:47

Nein, der kombinierte Rad/Fußweg beginnt bereits vorher.

Ansonsten natürlich immer nur bei Grün ;)

Bei grün vom welcher Ampel?

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