Unter welchen Umstönden dürfen Radfahrer links fahren?
Tagtäglich sehe ich Radfahrer, die auf dem linken Bürgersteig fahren.
Ist das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, oder sind sie dazu verpflichtet, immer auf dem rechten Bürgersteig zu fahren?
6 Antworten
Hi, nur wenn durch Pfeile markiert ist, dass der Radweg in beide Richtungen benutzt werden soll.
Falls es nur einen linken Radweg gibt, der nicht entsprechend gekennzeichnet ist, dann müssen die Radfahrer, die rechts keinen haben die Fahrbahn benutzen.
Bürgersteig, der nicht für Radfahrer frei gekennzeichnet ist, darf nicht von Radfahrern benutzt werden, asgenommen Kinder unter 10
Sog. "Radwege" auf GEHwegen müssen, für eine Benutzungspflicht mit den bekannten blauen Radwegschildern gekennzeichnet werden, dann muß man sie als Radfahrer benutzen. Sie werden auch gerne baulich mit einem schmalen, blaßrosa Rumpelstreifchen auf dem GEHweg gekennzeichnet.
Da das Geisterradeln "links" für die Radfahrer(!) lebensgefährlich ist (kein Ab- und Einbieger sieht in die für ihn falsche Richtung) sollen innerorts sowieso keine "linken Radwege" ausgeschildert werden - leider halten sich die Verkehrsträger oft nicht daran.
Es fahren trotzdem viele mit dem Rad illegal auf GEHwegen und dann spielt die Richtung auch keine Rolle mehr und da die Polizei viel zuselten Knöllchen dafür verteilt, hören die damit auch nicht auf...
Gar nicht mal unkompliziert.
Radwege mit dem blauen Radfahrerschild gekennzeichnet müssen zunächst mal benutzt werden, ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen rechten und linken Radwegen, dies richtet sich nach der Ausrichtung des Schildes, denn sie müssen in korrekter Fahrtrichtung benutzt werden.
Aber: Radwege können auch durch entsprechende Beschilderung für beide Richtungen freigegeben sein.
Ist nur ein linker Fahrradweg vorhanden, aber nicht durch Beschilderung in Gegenrichtung freigegeben, muss der Radfahrer den Seitenstreifen oder die Fahrbahn benutzen.
Unbeschilderte Radwege können benutzt werden - müssen es aber nicht; Gleiches gilt für Wege mit dem Hinweis "Radfahrer frei".
Der Adac-Mann hier sagt, Radwege ohne Schilder dürfen nur in Fahrtrichtung rechts befahren werden. Sonst finde ich auf die Schnelle auch nichts. http://www.radtouren.net/htm-seiten/radweg-ohne-schilder.htm
Naja ist ja nur ein Bürgersteig, ohne Radweg, der ist ab und zu auf der Straße XD
Radfahrer dürfen überhaupt nicht auf dem Gehweg fahren, auch nicht auf dem rechten.
steht alles in §2 der StVO
Ich glaube bei uns steht gar kein Schild an der Stelle wo ich das immer wieder erlebe
Erlebe es ja auch immer wieder, dass auf dem Bürgersteig mit Radweg in der falschen Rictung gefahren wird