Wäre es erlaubt, Strom "weiterzuverkaufen"?

12 Antworten

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das in deinem Stromliefervertrag ausgeschlossen ist.

Ich kenne mich zwar damit nicht konkret rechtlich aus. Dennoch stelle ich mir vor, dass es garantiert illegal wäre, Stromleitungen zum Nachbarn zu legen und ihm Strom weiterzuverkaufen, ohne dass der Stromanbieter Kenntnis davon hat.

Der Stromvertrag bezieht sich schon auf den eigenen Haushalt.

Wenn man allerdings dem Nachbarn die Benutzung der eigenen Waschmaschine gewähren würde, oder ihm erlauben würde, den Kühlschrank mitzubenutzen (so dass er seine Geräte nicht bräuchte), wenn er in deiner Küche kochen würde oder man zusammen fernsehen würde, dann kann so etwas nicht verboten werden.

Schau in deinen Vertrag mit dem EVU, dazu ein Hinweis aus https://www.bauexpertenforum.de/threads/ist-das-bereits-illegaler-stromverkauf.92089/page-2

2.3 Der Kunde wird die elektrische Energie bzw. das Erdgas lediglich zur eigenen Versorgung nutzen. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.

(Eine typische Formulierung)

Über Grundstücksgrenzen hinaus ist es so oder so verboten, schon aus rein technischen Gründen.

OhMiaMiaJa 
Fragesteller
 03.10.2022, 11:28

Vielen Dank, das ist mal eine vollständige Antwort.

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Wippich  03.10.2022, 14:03

Aber was können die dagegen machen?

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SirKermit  03.10.2022, 17:01
@Wippich

Solange nichts passiert, so lange bleibt das typisch unbemerkt. Aber nun kommt das aber ;-)

1) es gibt "freundliche" Nachbarn oder man streitet sich irgendwann und der Rachefeldzug beginnt. Wahrscheinlich wird das EVU eine Konventionalstrafe verhängen, aber das ist nur mein Bauchgefühl.

2) je nach Installation kann es zu Potentialverschiebungen kommen. Kann, nicht muss! Dann ergibt zwischen dem L der einen Wohnung und dem L der anderen Wohnung ein Potentialunterschied (eine Spannung), die evtl. nur den Fi (Profis, Hilfe! ;-) ) auslöst. Kann aber auch üblere Folgen haben.

An diesem Punkt werden EVU und Versicherungen hellhörig und ein verweigerter Schadenausgleich ist unschön und vielleicht teuer.

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das geschieht den Informationen nach doch täglich auf ganz großen Niveau, sozusagen "staatlicherseits", indem nämlich zB Strom nach Frankreich und noch sonst wohin verscherbelt wird und wurde .. usw ..

erstens weil man Strom nur begrenzt speichern kann und zB froh ist, wenn dann ein Abnehmer da ist, zweitens, weil in Frankreich durch die Schwachstellen bei den AKW,s im Sommer ein alternatives Stromangebot willkommen ist und drittens, weil natürlich dann nach den Prinzipien des freien Marktwettbewerbs auch ein günstiger, sprich billigerer Strompreis angeboten wird..

Allerdings würdest du abgesehen von handwerklichen Leitungsproblemen auch Fragen beim zuständigen Finanzamt beantworten müssen, denn Gewinne also Erträge sind nach dem Steuerrecht steuerpflichtig ..

Paguangare  03.10.2022, 12:33

In der Frage geht es nicht darum, ob Stromhersteller (Kraftwerke) oder Stromanbieter (Konzerne) Strom weiterverkaufen dürfen, sondern darum, ob ein Einzelhaushalt, der als Endabnehmer fungiert, den Strom, den er von seinem Anbieter zu einem bestimmten Tarif bekommt, an einen anderen Endabnehmer weiterverkaufen dürfte, also vom Konsumenten zum gewerblichen Unternehmer wird.

Man darf ja noch nicht einmal "einfach so" Sonderangebote im Supermarkt palettenweise wegkarren und gegen einen kleinen Aufpreis an die Nachbarn weiterverkaufen, wenn man keinen Gewerbeschein hat und keine Buchführung macht sowie auch keine Steuern abführt. Aber dieses Problem hattest du bezüglich des Stromverkaufs bereits erkannt.

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Laut dem Energiewirtschaftsgesetz muss jeder Letztverbraucher seinen Lieferanten frei wählen können.

Das wäre bei dem beschriebenen Konstrukt nicht der Fall.