Wäre es erlaubt für den Fahrer?


10.04.2020, 18:56

Wohlgemerkt im ÖPNV

4 Antworten

Hallo,

nein, denn das wäre ein "Privates Gerät", dessen Nutzung verboten ist.

Zumindest steht es so in den üblichen Arbeitsverträgen dort.

es ist Privatpersonen generell nicht erlaubt, videoaufzeichnungen von personen in der Öffentlichkeit zu machen, unabhängig davon, ob sie Busfahrer sind und in wessen Fahrzeug sie nun unterwegs sind, würde also für ne Oma mit Rollator auch gelten

Wenn er dabei die gleichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet wie in anderen Fahrzeugen, dann ja.

Wem der Bus gehört ist dabei egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt
OlafausNRW  10.04.2020, 19:00

Nein das ist es nicht.

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xyz911  10.04.2020, 19:01
@OlafausNRW

Meines Wissens nach schon, so lange die Aufzeichnungen automatisch gelöscht werden

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OlafausNRW  10.04.2020, 19:40
@xyz911

Nein, im ÖPNV ist das nicht erlaubt, das ist in deren Arbeitsverträgen und den Dienstanweisungen geregelt.

Übrigens auch das "Quasseln" mit dem eigenen Smartphone, da hat sich ein Fahrer erst noch im Januar dieses Jahres eine Abmahnung für eingefangen.

Denn im ÖPNV sind verdeckte Kontrolleure unterwegs, die sich um alles kümmern.

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Monotony 
Fragesteller
 10.04.2020, 22:03
@OlafausNRW

Ja, davon habe ich auch schon gehört, jedenfalls mir den Kontrolleuren, jedenfalls von meinen bekannten, die selbst Fahrer sind im ÖPNV.

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OlafausNRW  10.04.2020, 22:08
@Monotony

Das ist überall im ÖD so,du wirst da immer kontrolliert.

Heutzutage übrigens auch schon über die Fahrzeuge,denn dank der Bordelektronik kann man sowohl bei BUssen als auch bei Bahnen vieles bequem vom "Chefsessel" aus mit dem Computer kontrollieren, wenn man will.

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