Wäre es erlaubt für den Fahrer?
Dürfte ein Busfahrer, wenn er unterwegs ist eine Dashcam an die Windschutzscheibe dran machen?
Obwohl das nicht sein Bus ist?
Wohlgemerkt im ÖPNV
4 Antworten
Hallo,
nein, denn das wäre ein "Privates Gerät", dessen Nutzung verboten ist.
Zumindest steht es so in den üblichen Arbeitsverträgen dort.
es ist Privatpersonen generell nicht erlaubt, videoaufzeichnungen von personen in der Öffentlichkeit zu machen, unabhängig davon, ob sie Busfahrer sind und in wessen Fahrzeug sie nun unterwegs sind, würde also für ne Oma mit Rollator auch gelten
Nein denke nicht.
Wenn er dabei die gleichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet wie in anderen Fahrzeugen, dann ja.
Wem der Bus gehört ist dabei egal.
Meines Wissens nach schon, so lange die Aufzeichnungen automatisch gelöscht werden
Nein, im ÖPNV ist das nicht erlaubt, das ist in deren Arbeitsverträgen und den Dienstanweisungen geregelt.
Übrigens auch das "Quasseln" mit dem eigenen Smartphone, da hat sich ein Fahrer erst noch im Januar dieses Jahres eine Abmahnung für eingefangen.
Denn im ÖPNV sind verdeckte Kontrolleure unterwegs, die sich um alles kümmern.
Ja, davon habe ich auch schon gehört, jedenfalls mir den Kontrolleuren, jedenfalls von meinen bekannten, die selbst Fahrer sind im ÖPNV.
Das ist überall im ÖD so,du wirst da immer kontrolliert.
Heutzutage übrigens auch schon über die Fahrzeuge,denn dank der Bordelektronik kann man sowohl bei BUssen als auch bei Bahnen vieles bequem vom "Chefsessel" aus mit dem Computer kontrollieren, wenn man will.
Nein das ist es nicht.