Darf ich während meiner Periode Suren rezitieren?

3 Antworten

Schau:

Eine menstruierende Frau darf nicht aus dem Edlen Quran rezitieren. Dazu sagte der Gesegnete Prophet (s.a.w.s.) Folgendes:
"Weder eine Frau, die ihre Menstruation hat, noch eine Person die sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet (dschunub), darf etwas vom Quran rezitieren."
Es ist einer menstruierenden Frau aber erlaubt, Quranverse, die die Bedeutung eines Bittgebetes (Du'a') enthalten, zu rezitieren. In diesem Fall dürfen Bittgebetsverse aber ausschließlich mit der Absicht eines Bittgebets und nicht mit der Absicht der Rezitation des Edlen Quran rezitiert werden. Außerdem dürfen keine Quranverse, die nicht die Bedeutung eines Bittgebets enthalten, mit der Absicht eines Bittgebetes rezitiert werden. Eine Quranlehrerin darf während ihrer Periode unterrichten, wenn sie die einzelnen Wörter bei der Aussprache klar voneinander trennt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 93-94.

NafriausNador  05.02.2024, 07:35

Deine Antwort ist falsch

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BelfastChild  05.02.2024, 07:56
@NafriausNador

Es gibt verschiedene Meinungen hierzu. Das Buch berücksichtigt insbesondere die hanefitische Rechtsschule, die etwa in der Türkei verbreitet ist.

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Schaykh al-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte: „Es ist offensichtlich, dass Frauen zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ menstruierten, und er verbot ihnen nicht, Qur’aan zu rezitieren. Er verbot ihnen auch nicht, Dhikr zu rezitieren oder Du’aa zu machen. Tatsächlich befahl er den menstruierenden Frauen am Tag des ‘Id rauszugehen und den Takbir mit den Muslimen zu rezitieren.“

• [Majmuu‘ al-Fataawa, 21/460]

Er sagte auch: „Es gibt nichts in der Sunnah überhaupt, welches ihr (der menstruierenden Frau) verbietet, den Qur’ãn zu rezitieren. Frauen menstruierten zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ und wenn das Rezitieren Haram gewesen wäre, sowie das Gebet (im Zustand der Menstruation), dann hätte der Prophet ﷺ dies verboten und die Mütter der Gläubigen hätten davon gewusst und es wäre eines der Dinge, die sie den Menschen vermittelt hätten. Da aber niemand solch ein Verbot vom Propheten ﷺ übermittelt hat, ist es nicht erlaubt, es als Haram zu erklären. Es sollte auch bedacht werden, dass er es nicht verboten hat, obwohl es so viele menstruierende Frauen zu der Zeit gab, deshalb ist bekannt, dass es nicht Haram ist.“

• [Majmuu‘ al-Fataawa, 26/191]

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Es ist der Menstruierenden Frau erlaubt, auswendig zu rezitieren, ohne den Mushaf direkt zu berühren, wenn sie es als notwendig erachtet, den Qur’ãn zu rezitieren, damit sie ihn nicht vergisst.“

• [Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah, 4/232]

𝔑𝔞𝔣𝔯𝔦𝔞𝔲𝔰𝔑𝔞𝔡𝔬𝔯™

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – طالب العلم

JA, darfst Du!

Aber Du DARFST Dich natürlich auch von einer misogynen, rückständigen, menschenfeindlichen Religionsauffassungen runtermachen, kleinmachen und unterdrücken lassen!

Ich frage Dich nur: Warum solltest Du das wollen?

Anonym180106 
Fragesteller
 04.02.2024, 23:34

Wie gut, dass ich meine Religion über alles liebe. Ich finde es immer witzig wie Menschen ohne wissen einfach verurteilen aber mit Menschen wie dir braucht man ja sowieso keine Diskussion zu führen. Ich beschäftige mich lieber mit Produktiven dingen und verschwende meine Zeit nicht auf Apps wo ich meinen ganzen Hass den ich in mir trage und meine ganze unzufriedenheit, die ich mit mir selber habe loswerde. Möge Allah dich rechtleiten ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

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MrBrainy13445  05.02.2024, 16:00

Du tust uns leid möge Allah dir den Weg weisen der dich ins Paradies führt

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