Während Krankengeldbezug 3 Tage in Salzburg - muss man den Arbeitgeber informieren?
Ein Freund ist im Krankengeldbezug und möchte 3 Tage nach Salzburg fahren, Freunde besuchen. Dies war lange geplant, Flug etc. gebucht und bezahlt. Die KK hat keine Einwände, Arzt auch nicht.
Muss er - trotz KK-Bezug - auch den Arbeitgeber hierüber informieren??
4 Antworten
Wenn man Krank ist darf man alles machen was der Erholung dienlich ist.
Und auch ein kurzurlaub ist kein Problem wenn der Arzt ja sagt.
Dem Arbeitgeber muß man nicht Bescheid sagen
Solange er nix macht, was seine Genessung hinderlich ist, kann er es machen.
Wenn er ein Bein gebrochen hat, darf er nicht Berg steigen, aber einkaufen, spazieren gehen ohne Probleme möglich
Nein, er hat Probleme mit Schulter/Nacken - OP ist Anfang Mai. Er soll sich bewegen und was „für die Seele zu“ laut Arzt.
nein....du musst dich so verhalten, dass deinem Genesungsprozess nichts im Wege steht .
Genau so ist es geplant - Seele baumeln lassen und auf andere Gedanken kommen …
Man sollte sich nicht so ein dämliches ein Eigentor erlauben wie eine Deutsche Lehrerin, krankgeschrieben in Fernsehshows aufzutauchen, so was kann sogar im öffentlichen Dienst erhebliche Auswirkungen haben.
Dasnist ja wirklich dumm - sowas dient eindeutiger nicht der Verbesserung der Gesundheit 🙈
Nein - spazieren gehen, Musik anhören, auf der liege in der Sonne liegen….