Währe ich mit 19 jahren und insgesamt 12 absolvierten jahren als BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) Teilnehmer noch Berufsschulpflichtig?
Hallo, Ich bingerade kurz vor meinen abschlussprüfungen und have bereits pläne für meine zeit nach dem Schulabschluss, möchte aber vorher noch wissen, ob ich noch Berufsschulpflichtig bin. Ich habe nun insgesamt 12 vollzeit Schuljahre absolviert (jeweils 3. und 5. ein Mal wiederholt) und bin nun 18, hab in den sommerferien meinen 19. Geburtstag. Alle schuljahre habe ich in Bayern absolviert. Jede antwort ist wilkommen und vielen dank im vorraus. ^^
3 Antworten
Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung.
Dabei spielt es keine Rolle, wie oft du sitzen geblieben bist, oder ob du in Bayern in die Schule gegangen bist. In Bayern gibt es keine Nachteile
Ab 18 bist du nicht Schulpflicht
In einer Ausbildung bist du Schulpflichtig da es mit zur Arbeit gehört (Info SH ist aber eigentlich allgemein in Deutschland)
Nein, in BAyern bist du nicht mehr Schulpflichtig
Nein, die Schulpflicht ist je nach Bundesland total unterschiedlich geregelt.
Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird
Berufschulplicht bis zum 21. LEBENSJAHR
Davon ist man in Bayern nicht ausgenommen
Normalerweise 9j + 3J
Während der Berufsausbildung verlängert sich dies bis zum 21. Lebensjahr wenn man Jahre wiederholen musste.
Also in Bayern gilt doch die Berufschulplicht.
Im übrigen wäre es eh schlecht für die Abschlussprüfung wenn man nicht in die Berufsschule ginge, da einem dadurch ein Teil der Theorie fehlen würde - aber ab 21j darf man dies selbst entscheiden
Berufsschulplicht gilt doch genauso in Bayern wie im Saarland.