Vorzeitiger Auszug weil am Rhein?
Hallo ich wollt fragen was dieser paragraph im Mietvertrag zu bedeuten hat.
Zieht der Wohnraumnutzer vorzeitig aus, berührt dies nicht die Mietzahlung für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom anderen Vertragspartner zu vertreten. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nicht zulässig.
2 Antworten
Das Du, auch wenn Du früher ausziehst, bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen mußt.
Außer der Vermieter zwingt dich die Schlüssel vorzeitig abzugeben und nutzt die Wohnung vorher.
wenn du ausziehst musst du immer noch miete zahlen - außer dein vermieter stimmt zu.