Ich will, dass mein Mieter den Garten nicht mehr benutzt!

10 Antworten

Du schreibst in einem Kommentar, dass Du die Gartennutzung seit 2 Jahren duldest. Das erscheint mir kompliziert und mit einer einfachen Antwort nicht zu klären. Du müsstest erst mal mehr Hintergrundinformationen liefern. Erst einmal, wie Eure spezielle Vermieter-Mieter-Konstellation ist. Ist es ein Mehrfamilienhaus, welches Du vermietet hast? Oder hast Du eine Einliegerwohnung an Deinem Einfamilienhaus mit Garten vermietet?

Und wie genau geht Dir der Mieter auf die Nerven. Die Info wegen Miete ist etwas dünn. Ist er im Rückstand? Dann hast Du ganz andere Möglichkeiten. Oder beschwert er sich und wenn ja, worüber? Und mindert er wegen einen Mangel die Miete? Daraus können wir dann erst ersehen, ob ein Verbot der Gartennutzung überhaupt eine angemessene und verhältnismäßige Reaktion sein kann.

Als nächstes stellt sich die Frage: Wie nutzt er den Garten. Stellt er dort einen Liegestuhl auf, in dem er sich sonnt oder Zeitung liest? Oder feiert er öfter mal mit Freunden Partys in Deinem Garten? Oder hat er sich ein Beet angelegt, auf dem er Gemüse und Kräuter anbaut? Diese Fragen stehen alle unter dem Gesichtspunkt, dass Du seine Nutzung Deines Gartens 2 Jahre lang toleriert hast.

Ich habe bis jetzt nur mitbekommen, dass es offenbar mindestens einen Konflikt zwischen Dir und Deinem Mieter gibt. Du kannst ihm natürlich jederzeit sagen, dass Du es nicht mehr duldest, dass er Deinen Garten benutzt. Ich erkenne bis jetzt aber noch nicht, ob das zur Klärung Eures Konfliktes beitragen kann, oder ob so ein Verbot den Konflikt eher noch eskalieren lassen würde.

Wie lange wohnt denn Dein Mieter schon da und warum konnte er ihn seither benützen? Das ist eine schwierige Situation. Du hättest dann eigentlich von Anfang an erklären müssen, dass er im Garten nichts verloren hat. Inzwischen kann das Gewohnheitsrecht sein.

Dea2010  20.12.2012, 16:00

Kein gewohnheitsrecht!

0
Burak64 
Fragesteller
 20.12.2012, 16:01

seit 2 jahren, ich hatte halt bis jetzt nichts dagegen aber, er ging mir wegen miete und so auf die nerven, deswegen will ich da jetzt mal bisschen "aufmischen". kann ich das verlangen und wenn ja wie schreibe ich das ?

1
blondie1705  20.12.2012, 16:32
@Burak64

Dann schreib ihm einfach etwa so: Im Mietvertrag wurde keine Gartenbenützung erwähnt. Dies war von mir auch nicht erwähnt. Ich bitte Sie, den Garten zu räumen und künftig den Garten nicht mehr zu benützen.

Du kannst natürlich auch ein Datum benennen, bis wann der Garten geräumt sein muss - bedenke jetzt aber die Feiertage.

0
susi3  21.12.2012, 02:27
@Burak64

Na dann pass mal auf, dass er dich nicht ein bisschen aufmischt.

0

Wenn der Garten für alle Mieter im Haus zur Verfügung steht, kannst du dem Mieter auch den Zutritt nicht verbieten. Probleme mit Miete lässt sich bekanntlich anders regeln und nicht mit Sanktionen!

MosqitoKiller  20.12.2012, 21:24

Wenn der Garten für alle Mieter im Haus zur Verfügung steht, kannst du dem Mieter auch den Zutritt nicht verbieten.

Quatsch...

0
MosqitoKiller  20.12.2012, 22:26
@susi3

Quatsch ist, dass es ohne vertragliche Vereinbarung ein solches Recht nicht gibt. Ohne vertragliche Vereinbarung bestimmt allein der Eigentümer, was mit seinem Eigentum geschieht, und was nicht, und niemand anderes...

0
Bluebird555  21.12.2012, 01:08

@ Susi: Wer hat denn gesagt, dass der Garten von allen Mietern überhaupt benutzt wird?

0
susi3  21.12.2012, 01:59
@Bluebird555

Niemand aber um das geht es nicht nur, sondern wie ich oben geschrieben habe um Das Verbot den Garten zu betreten, wenn man beim Verlassen der Wohnung nur durch den Garten gehen kann. Da hätte man lt. MosqitoKiller täglich paar Anzeigen wegen Hausfriedensbruch oder müsste sich Flügel wachsen lassen.

Ich will damit sagen, dass man das Verbot nicht einfach so auf alle Wohnsituationen umlegen kann und hätten vor Gericht sowieso keinen Bestand, egal ob die Benutzung im Vertrag steht oder nicht.

Aber manche verstehen halt nur was sie verstehen wollen, alles andere wird ausgeblendet!

0
MosqitoKiller  21.12.2012, 06:34
@susi3

Nochmals: Das ist völlig unwahrscheinlich und lässt sich aus der Frage auch nicht ansatzweise erkennen. Wenn dem so wäre, hätte der Fragesteller das sicher geschrieben. Du führst hier eine Phantomdiskussion, die für die Frage keinerlei Relevanz hat...

Fakt ist, dass Deine Antwort falsch ist, der Garten steht dem Mieter nicht nur deswegen zur Verfügung, weil er allen anderen Mietern auch zur Verfügung steht...

Das solltest Du vielleicht mal verstehen...

0

Es ist leider in so weit etwas problematisch, wo es darum geht, ein vorhandenes, wenn auch nicht schriftlich genehmigtes Gewohnheitsrecht entstanden ist. So liegt dieser Fall offensichtlich. Sollte es sich nun um eine zweckentfremdende Nutzung handeln, also das Abstellen von Gerümpel oder Sammelleidenschaften, so liegt dann wohl ein Mietverstoß vor. Im Einzelnen kann man aus der Ferne aber nur schwer dazu einen richtigen Rat geben. Mein Vorschlag, Sachlageprüfung, Nutzungsverstoß ausschließen oder bemängeln, dann zur Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung auffordern. Bei Verwilderungsgefahr ebenfalls die Aufforderung zur Beseitigung mit Fristsetzung. Bei unklaren Rechtsverhältnissen einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen.

Schreibe ihn an und biete ihm folgendes an:

Entweder er unterschreibt einen Änderungsmietvertrag, wo die Gartenmitbenutzung explizit MIT drin ist, das kostet dann halt 50€ im Moant mehr Miete sowie die verbindliche Verpflichtung, jedens 2. Wochenende Rasen zu mähen sowie Unkraut zu jäten in den Blumen beeten (alternativ gartenpflege durch dich gegen monatlichen Obulus von 40€). Ergäbge halt mindestens 50 € mehr Miete im Monat!

oder

er unterschreibt eine Bestätigung, dass er verbindlich zur Kenntnis nimmt, dass er KEINE gartenmitbenutzung angemietet hat und den Garten zukünftig auch nicht mehr betritt.

Also nicht den Finger heben "dududu", sondern Wahlmöglichkeit geben und diejenige, die NICHT in deinem Sinn ist, eben ausreichend unattraktiv machen!

Schreibe als Abschluß hinein, wenn er der Änderung (gartenvermietung) NICHT bis zum (7 Tage Frist) zustimmt, dann bleibt eben alles beim Alten, sprich KEINE genehmigung zur Gartenbenutzung.

Das per Einschreiben über gerichtsboten (kostet etwa 15 Euro) an den Mieter. damit hast du Zugangsnachweis, sollte er später die kenntnis bestreiten.