Vorwurf fahren ohne Fahrerlaubis?
Hallo Community.
Meinem Freund wird Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Er hat einen Roller gekauft der zuvor frisiert war und hatte eine Polizeikontrolle, weil der Roller 15 km/h zu schnell gefahren ist. Er musste einen Äußerungsbogen als Beschuldigter ankreuzen ob er sich äußern möchte oder nicht. Meine Frage ist jetzt, wie soll man da vorgehen? Sollte er einen Anwalt einschalten? und kann er es zurückrufen, dass er sich doch nicht äußern möchte? Welche Rechte hat er da?
8 Antworten
Er muß sich nicht äußern, und er braucht das auch nicht zu tun. Ändern wird das nichts, denn es geht nicht mehr darum, ob der Vorwurf zu beweisen ist. Es ist bereits bewiesen und unstrittig. Es geht also "nur" um das Strafmaß. Da kann ein reuiges Verhalten helfen. Ein Anwalt kann beim Strafmaß auch helfen, wird aber mehr kosten, als er bei der Geldstrafe "einspart". Um eine Freiheitsstrafe geht es hier sicher nicht.
Nur so zur Info wegen "nichts kosten": In Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe und auch Beratungshilfe nur sehr eingeschränkt in der Form, dass ein einmaliges Beratungsgespräch stattfindet, ohne dass der Anwalt "nach Außen hin" (also ggü. Polizei/Staatsanwaltschaft) tätig werden kann, im Rahmen von Beratungshilfe. Auch die allermeisten Rechtschutzversicherungen zahlen in solchen Fällen am Ende nicht (wenn er wg. vorsätzlichem FoFE verurteilt wird)
Das Glück hat ja nun auch nicht jeder, einen Juristen in der Verwandschaft, der kostenfrei hilft. Dann man zu.
Was soll der pampige Ton? Ich wollte lediglich freundlich darauf hinweisen, dass auch mit Beratungshilfe der Anwalt nur eine einmalige Beratung durchführen kann, aber ihn nicht in der Sache "vertreten" kann. Ich habe kein Wort davon gesagt, dass Beratungshilfe "schlecht" ist, o.ä.
Wo war mein Ton pampig? Zitat bitte ...
Im Internet habe ich aber gelesen, dass man einen Anwalt miteinbeziehen sollte
Ja, im Internet steht das immer. Es ist aber nicht immer notwendig. Außerdem kosten ein Anwalt halt nicht wenig Geld (wenn er denn tatsächlich tätig werden soll für ihn). Mehr als die Geldstrafe kosten wird, und auch deutlich mehr, als er -der Anwalt- die Geldstrafe (vielleicht) drücken kann. Nehmen wir beispielhaft an: Ohne Anwalt: 500,00 EUR Geldstrafe. Mit Anwalt: 350,00 EUR Geldstrafe. Dazu dann aber die Anwaltsrechnung von rd. 500,00 EUR = 850,00 EUR mit Anwalt, statt 500,00 EUR ohne Anwalt.
und wird denn der finanzielle Zustand nicht berücksichtigt, wenn man zu einem Anwalt geht als Azubi?
Doch, grundsätzlich schon. Nur gilt das eben nicht in Strafsachen. Bzw. dort erst ab einer gewissen schwere von Straftaten (= Pflichtverteidigung, die aber grds. auch nicht kostenlos ist), wozu FoFE aber nicht gehört. Wenn hier klar ist, dass der Roller zu schnell und "frisiert" war, braucht man auch keinen Anwalt. Dann gibt man die Sache schlicht zu und bittet um eine milde Strafe oder ggf. um eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage. Je nachdem wie alt er ist, kommt ja ggf. auch noch Jugendrecht in Frage.
Üblicherweise rät man Beschuldigten, sich gegenüber der Polizei ohne Anwalt nicht zu äußern. Eine Äußerung erscheint daher nur dann sinnvoll, wenn sie dazu beitragen kann entweder den Tatvorworf zu ändern oder die Strafe zu mildern.
Welche Tat wird deinem Freund denn genau vorgeworfen? Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) oder fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG)?
Wenn ihm eine Vorsatztat vorgeworfen wird, könnte man über eine schriftliche Äußerung nachdenken ("ich wusste nicht, dass der Roller frisiert ist").
Da hier mit einer Geldstrafe per Strafbefehl zu rechnen ist, sollte dein Freund zudem erwägen, sein Gehalt anzugeben, damit die Geldstrafe richtig berechnet werden kann.
Die Beauftragung eines Anwalts macht die Sache meines Erachtens nur unnötig teuer.
Ich weiß, dass das Gesetz es unterscheidet, aber ich habe da meine Probleme damit, was die Fahrlässigkeit betrifft. Wenn ich ein Fahrzeug fahre, habe ich immer den Vorsatz, das zu tun.
Es geht ja nicht darum, dass man Vorsatz bezüglich des Führens, sondern bezüglich des Führens ohne Fahrerlaubnis hat. Wenn man nicht wusste, dass der Motor frisiert ist, konnte man auch nicht wissen, dass man eine besodnere Fahrerlaubnis für das Führen benötigt. Daher würde in diesem Fall der Vorsatz entfallen.
das wurde uns leider nicht gesagt. bloß dass es an die staatsanwaltschaft geht wegen fahren ohne fahrerlaubnis. ob es vorsätzlich oder fahrlässig war weiß ich nicht, worin ist denn der unterschied?
Er hat eben das Recht sich nicht zu äußern. Auf eine Äußerung kommt es in dem Fall nicht wirklich an, den die Beweise gegen ihn sind ziemlich eindeutig.
Ein Anwalt wird ihn da auch nicht rausboxen können.
Ich würde an seiner Stelle eher kooperieren. Wenn er in seiner Aussage darauf hinweist, dass er den Roller so gekauft hat und das eventuell auch belegen kann und sich reumütig zeigt, würde das meiner Meinung helfen.
Leider kann er’s nicht belegen, da der Roller von einem Ebay Kleinanzeigen Typ verkauft wurde, also ohne Kaufvertrag nichts. wie kann man es denn sonst beweisen ? Eine Idee?
Wieso Anwalt? Das kostet bloss viel Geld. Er soll die Strafe akzeptieren wie ein Mann und gut ist, denn die Fakten sind wohl unbestritten.
Im Gegensatz zu Fahren ohne Führerschein, was nur als Owi geahndet wird, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Da sollte man definitiv einen Rechtsanwalt konsultieren, da eine Freiheitsstrafe verhängt werden könnte. Und spätestens hier bewährt sich eine Rechtschutzversicherung. Dann sind die Kosten auch überschaubar.
Tja, ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt nehmen, noch dazu in einer Strafsache, bei der NICHT mit einem Freispuch zu rechnen ist und die Staatskasse auch die Kosten nicht übernimmt, bzw. keine private Gegenpartei klagt, der man die eigenen Anwaltskosten auferlegen könnte: Völliger Unsinn!
Das einzige, was die Strafe einigermassen in Grenzen hält, ist die Fakten akzeptieren, Reue zeigen und auf Milde hoffen. Ansonsten die Strafe akzeptieren wie ein Mann! Man hat den Mist schliesslich auch selbst gebaut!
Straftaten zu begehen, schließt einen Rechtsbeistand nicht aus. Aber wenn Du so vorgehen würdest, ist das für Dich ja auch ok so.
Ich glaube nicht dass sein Ding zwischen den Ohren da mitspielt. Es hat rasen angeordnet, kennt die Folgen, wird jetzt zu seinem Fehlerchen auch stehen, da bin ich mir sicher.
Ich lese, eine RS-Vers. verlangt bei einem Schuldspruch allerdings seine Auslagen zurück.
Grundsätzlich bestimmt der entsprechend gewählte Tarif und die AGB des Versicherers darüber, ob und in welchem Umfang überhaupt Strafrecht im RS abgedeckt ist.
Im Zweifel wird ein Pflichtverteidiger ohnehin gestellt. Dies ist bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 12 StGB gegeben.
Vielleicht trügt Dich Dein Ding zwischen den Ohren auch. Denn das zu schnell fahren ist sein kleinstes Problem.
Nö, tut es nicht, siehe meine Antwort, Auszug: Nicht alle die ohne fahren gehen ja auch in den Knast.
Da noch einen Anwalt zu nehmen ist unsinnig raus geschmissenes Geld. Er hat es gemacht, das steht fest, da kann ein Anwalt nichts mehr machen, dein Freund hat gewusst dass das ein frisierter Roller ist, jetzt soll er auch dazu stehen.
Ein Anwalt wird ihn so gut wie nichts kosten, sollte er’s trotzdem nicht tun?