Vornamen ändern nach Konversion?

4 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Eine Änderung des Familiennamens und des Vornamens ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Eine Beliebigkeit zur Namensänderung besteht nicht.

Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommt eine Namensänderung nur in einigen Ausnahmefällen, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption, in Betracht. Für die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten namensrechtlichen Vorschriften ist das Bundesministerium der Justiz zuständig.

Auf dieser Grundlage darf die zuständige Behörde den Vor- oder Familiennamen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Bei der Voraussetzung des „wichtigen Grundes“ handelt es sich um einen unbestimmten, rechtlich uneingeschränkt überprüfbaren Rechtsbegriff. Es kommt insoweit darauf an, ob das Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, dass schutzwürdige Interessen Dritter und die in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens zusammengefassten Interessen der Allgemeinheit zurücktreten müssen. (Quelle: BMI)

Der reine Konfessionswechsel reicht dafür nicht aus.

Man kann seinen Namen jederzeit ändern, wenn man die Kosten trägt und den Aufwand hinnimmt.

Das stimmt nicht. Der Name ist unrelevant

verreisterNutzer  01.02.2022, 04:58

Aber der Name widerspricht ja dann dem christlichen Glaubensbekenntnis, da Ali einer der engsten Verbündeten Mohammads gewesen ist.

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Zicke52  01.02.2022, 06:50
@verreisterNutzer

Wo steht denn im christlichen Glaubensbekenntnis, welche Namen man (nicht) tragen darf?

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Athina333  01.02.2022, 07:25

Der Name kann in einem solchen Fall aber offensichtlich gewählt werden!

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