Voraussetzungen für den Schießstand?

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Es gibt zum einen Vereine bei denen man als Gast schießen ( das bieten aber nicht alle an ) kann und es gibt kommerzielle Anlagen bei denen das geht, die sind natürlich entsprechend teurer.

Zum einen gelten natürlich die gesetzlichen Regelungen zum Mindestalter beim schießen mit Feuer- und sonstigen Waffen, diverse Vereine bzw. kommerzielle Anbieter haben aber möglicherweise noch eigene Einschränkungen.

Grundsätzlich kann man vom Gesetz her auch unter 18 schon als Gast schießen, dann allerdings nur KK, Luftdruckwaffen und ( theoretisch ) Flinte.

Was geschossen werden kann hängt zum einen davon ab, für was der jehweilige Stand zugelassen ist und was Verein / kommerzieller Anbieter als Leihwaffen zur Verfügung hat.

In meinem ehemaligen Berliner Verein war das so, daß man sich als neuer Gast für den ersten Termin anmelden mußte...: Grund dafür war, daß die Einweisung beim ersten Mal natürlich dauert, eben extra jemand dafür da sein muß und das man das dort vorzugsweise macht, wenn ansonsten auf dem Stand wenig los ist.

Jeh nachdem wie man sich dabei angestellt hat war dann weiterhin meist keine extra Anmeldung nötig.

Das kann aber bei anderen Vereinen und kommerziellen Schießanlagen durchaus völlig anders sein.

Im Normalfall braucht man aber für das schießen als Gast keine weiteren Voraussetzungen, außer seinen Ausweis dabei zu haben.

Knoerf  01.09.2021, 19:33

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