Von Zuhause ausziehen, Hilfe vom Amt?

9 Antworten

Du kannst beim Jobcenter Leistungen beantragen, unter 25 bzw. ohne abgeschlossene Ausbildung hat man eigentlich keinen Anspruch, es gibt aber eine Härtefallregelung. Regional läuft das überall etwas unterschiedlich ab, viele Jobcenter versuchen unter 25jährige direkt abzuwimmeln, da muss man halt auf die Antragsstellung bestehen. Das Jobcenter muss dann das Jugendamt oder einen anderen Sozialen Dienst der Stadt um Stellungnahme bitten, die dann mit dir und deiner Familie sprechen. Ich hab selber jahrelang solche Überprüfungen durchgeführt, dabei aber schon sehr genau hingeschaut. Gewisse Streitigkeiten muss man schon hinnehmen und man muss auch glaubhaft versichern, dass man um Einigung bemüht ist. Nur wenn die Situation objektiv wirklich extrem schlimm ist kannst du davon ausgehen unter die Härtefallregelung zu fallen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialarbeiter / städtischer Kita-Bereichsleiter
asdgasdgasdg  23.01.2017, 08:59

Dankesehr. Versuche den Herrn nun schon seit einiger Zeit davon zu überzeugen dass es ein harter Gang wird, und eventuell vor Gericht enden wird.  

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Du mußt dich an Stellen wenden wie zb dem Jugendamt-selbst wenn die aufgrund deines Alters dir nicht helfen können werden die dich weiterleiten an Stellen die dir helfen können

Du mußt denen eine Email schreiben und frag nach ob es eine Betreute Einrichtung gibt oder ähnliches-da du noch nicht Berufstätig bist kannst du dir keine Whg leisten

Du musst definitiv aktiv werden und da raus! Der Mann ist Alkoholiker das musst du unbedingt mit angeben-mit so jemanden kann man nicht leben-diese Menschen sind krank körperlich und psychisch!!!

Google doch mal was es für Hilfemöglichkeiten in deinem Bundesland gibt-erstmal das Jugendamt und dann kannst du Einrichtungen suchen online in der nächst größeren Stadt in deinem Bundesland! Dir wird bestimmt geholfen

MarsiMarsi 
Fragesteller
 23.01.2017, 08:19

okay. Danke! Werde mal nachschauen

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DerJoergi  23.01.2017, 08:19

Leute, schreibt doch hier nicht alle von Dingen, von denen ihr keine Ahnung habt. Das Jugendamt (wo ich selber jahrelang tätig war) wird sich zumindest in Bezug auf einen 18jährigen nicht mehr für zuständig erklären, betreutes Wohnen oder Ähnliches wird i.d.R. für über 18jährige nicht mehr neu gewähhrt. Natürlich kann man sich an andere Beratungsstellen wenden, vorrangig sollte aber ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden,die dann im Rahmen von Amtshilfe weitere Ämter einschalten.

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manu289  23.01.2017, 08:22
@DerJoergi

wenn jemand UNTER 25 ist - keinen Abschluss hat und in einer Maßnahme ist - der Vater Alkoholiker ist und diese Person psychisch belastet aufgrund seiner Alkoholkrankheit wird Ihm durch irgendeine Stelle geholfen!!!!

Es kommt immer nur drauf an wo also in welchem Bundesland man wohnt

Ich hatte eine Freundin der wurde ein Zimmer in einer Mädchen Wg gestellt weil die mit Ihrer Mutter nicht klar kam! Die war weder Alkoholkrank noch Gewalttätig-es klappt wenn man sich drum kümmert

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manu289  23.01.2017, 08:46
@DerJoergi

Ich glaube dir sogar das du beim Jugendamt tätig warst-dein Pessimismus ist typisch für euch Jugendamt Mitarbeiter!!!! Kein Wunder das immer wieder tote Kids in Whg von Assozialen gibt-oder Kinder die verhungern bei den Eltern-den Ihr "könnt ja nix machen"

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DerJoergi  24.01.2017, 11:22
@manu289

Ich habe hier nichts von meiner persönlichen Meinung geschrieben, sondern von dem was realistisch möglich ist. Ein 18jähriger ist eben kein Kleinkind mehr und wird von behördlicher Seite anders behandelt. Den einzig realistischen Weg habe ich aufgezeigt und ich bleibe dabei, Fragesteller hier an alle möglichen Stellen zu  verweisen, die sich eh nicht zuständig erklären werden, ist verschwendete Zeit. Ich kritisiere zudem durchaus ganz viel in der Gesetzgebung des SGB 8 oder auch in der konkreten Anwendung der Jugendämter, dass tut hier aber nix zur Sache.

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wenn du krank warst, hättest du die prüfungen nachschreiben können. das ist blödsinn.

wenn du zuhause nicht klar kommst, musst du zum jugendamt und dich beraten lassen. wenn die notwendigkeit für einen auszug sehen, wirst du einen darfzettel bekommen und kannst alg2 beantragen.

Du musst nachweisen können das es dir nicht mehr zumutbar ist bei ihm zu wohnen,dann könntest du Hilfe über das Jobcenter bekommen,am besten machst du mal beim Jugendamt einen Termin zum persönlichen Gespräch,diese können dir auch noch Helfen ( 18 - 21 ) wenn du schon volljährig bist,auch wenn sie nur beratend zur Seite stehen !

Sie könnten dir aber z.B. ein Schreiben für das Jobcenter aufsetzen,dass dann die Notwendigkeit eines Auszugs bekräftigen würde.

Du solltest dir unbedingt Hilfe holen, denn du hast wirklich ein ernstes Problem, wenn das, was du schilderst, wirklich so ist.

Ob allerdings das Jugendamt für dich als volljährigen Menschen noch zuständig ist, bezweifle ich. Du kannst dich aber an eine Suchtberatungsstelle wenden oder an eine Beratungsstelle für Erziehungs- und Lebensfragen, die es in jeder größeren Stadt gibt.

Du kannst dich auch an die Nummer gegen Kummer wenden, die bundesweit zu erreichen ist.

Der Alkoholiker macht nicht nur seine eigene Gesundheit kaputt, sondern auch die seiner Mitmenschen.Schon um dich selbst zu schützen, musst du so schnell wie möglich da raus. Du kannst sonst kein vernünftiges Leben führen.

Lass dich bei einer dieser genannten Stellen beraten, natürlich auch bei deiner Arbeitsagentur, ob du evtl. Anspruch auf ALG II (Hartz IV) hast. Zumindest vorübergehend, bis du deinen Abschluss nachgeholt und eine Ausbildung gemacht hats und auf eigenen Füßen stehen kannst.

MarsiMarsi 
Fragesteller
 23.01.2017, 08:54

Problem ist, ich will nicht dass meine Schwester (15 Jahre alt) auch aus ihrem Zuhause gerissen wird, wenn ich zu Ämtern gehe

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Altersweise  23.01.2017, 09:25
@MarsiMarsi

Umso wichtiger, dass du dich beraten lässt. Die Sorge um deine Schwester macht ja dein Problem und deinen Beratungsbedarf nicht kleiner! Allerdings sollte auch deine Schwester aus diesem Zuhause gerissen werden. Ihr tut das sicherlich auch nicht gut.

Und für deine Schwester ist immer noch das Jugendamt zuständig.

Kurze Frage am Rand: Habt ihr auch (noch) eine Mutter?

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MarsiMarsi 
Fragesteller
 23.01.2017, 10:43

ja. Diese war aber schon 4 mal von meinem Vater getrennt. Kam aber wieder weil sie meinen Vater noch liebt

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