Von Polizist geduzt werden, realistisch?
Ich lese immer wieder, man könne wegen Beleidigung angezeigt werden, wenn man einen Polizisten/eine Polizistin duzt, ausdrücklich auch dann, wenn diese/dieser einen zuerst ungefragt geduzt habe.
Das scheint mir völlig unlogisch, besagte/r Polizistin müsste doch dann auch mit einer Anzeige meinerseits wegen Beleidigung rechnen.
Ist das nicht eine urbane Legende, zu der es wenige bis keine konkreten Fälle gibt? Ich würde in der Situation einfach unterstellen: Der/die ist schlicht nicht mit der gesellschaftlichen Konvention vertraut, dass man im Deutschen das Du explizit anbietet und vereinbart. Also würde ich das als ein etwas unbeholfenes Du-Angebot ansehen, das ich entweder höflich ablehne oder durch ebenfalls Duzen annehme. Zu letzterem würde ich gerade deswegen neigen, weil ich mit dem Du-Anbieten und Du-Angebote annehmen eher locker bin.
Hat jemand Erfahrung mit der konkreten Situation?
4 Antworten
Wenn Sie einen fremden Menschen Duzen, zum Beispiel einen Polizei-Beamten: ist das eine Beleidigung oder nicht? Wie so oft folgt hier der schöne Juristensatz: kommt drauf an.
Es gibt kein generelles Duz-Verbot. Entscheidend sind immer der Tonfall und die Umstände. Beispiel: Sie sagen zu einem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle in abfälligem Tonfall: „Was willst DU denn?“. Dann ist das beleidigend gemeint und gilt deswegen auch rechtlich als Beleidigung. Wenn Sie aber sagen: „Kannste nicht vielleicht ne Ausnahme machen?“, sieht die Sache schon anders aus.
Prominentes Beispiel: Dieter Bohlen. Der musste tatsächlich mal vor Gericht, weil er einen Polizisten geduzt hatte. Das Amtsgericht Hamburg sprach ihn frei. Denn erstens war sein Tonfall in Ordnung und zweitens ist bekannt, dass Dieter Bohlen alle Menschen in seinem Umfeld duzt. Das Duzen gehört also zu seinen normalen Umgangsformen und das ist laut Urteil höchstens unhöflich, aber nicht beleidigend.
Quellle: https://www.antenne.de/experten-tipps/geld-und-recht/ist-unerlaubtes-duzen-eine-beleidigung
Aus persönlicher Erfahrung: Wegen einem "Du" würde ich niemanden anzeigen. Ich selber wechsel auch auf das (zugegebenermaßen unprofessionelle) "Du", wenn mein Gegenüber ein Braver ist und die Maßnahme auf der menschlichen Ebene bleibt und ich das Gefühl habe, dass das "Du" jetzt die Situation entspannen könnte.
Wenn ich dann geduzt werde, ist das nur folgerichtig. Wenn mich von Anfang an einer duzt und das geht auf Grund der Umstände nicht, weise ich ihn auf das "Sie" hin.
Aber ganz ehrlich: Das Thema war weder bei mir, noch bei den Kollegen mit denen ich in den letzten 12 Jahren jemals Dienst geleistet habe, jemals Thema...
Du darfst den Polizisten niemals duzen, das kostet 600 Euro, er darf dich aber duzen wie er will, er hat die Macht.
Das Duzen als Beleidigung anzusehen ist offensichtlich nicht mehr zeitgemäß, die 1970iger lassen Grüßen. Man bedenke außerdem die Ausländer, die Probleme mit der Sprache haben und normalerweise ebenfalls fürs duzen belangt werden müssten.
Polizisten können ganz leicht ihren schlechten Tag an euch auslassen, ohne das ihr irgendwas machen könnt. Wenn ihr das anfechten wollt, dann macht euch bewusst, dass der Richter immer eher seinem Beamten-Kollegen, dem Polizisten, glauben schenkt und ebenfalls ganz leicht seine Macht missbrauchen kann. Wenn ihr die Kohle habt, eine richtig gute Kanzlei zu beauftragen, habt ihr ne Chance, wenn ihr aber verliert, dann viel Spaß mit den Kosten.
Ich werde von jüngeren Polizisten öfet geduzt. Na und ? Sind auch nur Menschen.Das Du lockert die Atmosphäre und alles geht harmonischer. Daher OK für mich.
Das sieht man immer wieder im Fernsehen: Polizisten duzen Lastwagenfahrer. Unhaltbar.
Du duzt dann auch zurück, nehme ich an?