Von Haus rausgeschmissen wurden, was tun?

8 Antworten

Geh zum Amt, such dir eine Wohnung. Du bekommst Unterstützung (BAB o.ä.) und hast Anspruch auf dein Kindergeld! Wenn mich nicht alles täuscht, muss deine Mutter dir Unterhalt bezahlen


Pausenraum  25.09.2023, 08:10

BAB bekommt man nur während einer Ausbildung.

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TheMonkfood  25.09.2023, 08:12
@Pausenraum

Und? Ist er doch

ich habe bereits eine Ausbildungsstelle als Fachinformatiker

Stand vor 4 Wochen 🤷🏻‍♂️

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Pausenraum  25.09.2023, 08:14
@TheMonkfood

Ja, aber für 2024 …stand im nächsten Posting. Warum er sich jetzt noch bewirbt, weiß ich nicht.

Nur jetzt im Moment hilft ihm das nicht.

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TheMonkfood  25.09.2023, 08:16
@Pausenraum

Wenn er gerade in Ausbildung ist, aber nahtlos wechseln will, bekommt er BAB.

Aber so ganz blick ich da auch nicht durch 🤷🏻‍♂️

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Pausenraum  25.09.2023, 08:23
@TheMonkfood

Ich habe es gelesen. Aber es bringt doch jetzt nichts darüber zu diskutieren. Er hat jetzt nichts und braucht Hilfe. BAB und Kindergeld fallen weg, solange er keine Ausbildung macht.

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Such dir Hilfe. Es gibt verschiedene Anlaufstellen:

Frauenhaus, Frauenhilfe

Jugendamt

Caritas oder andere soziale Einrichtungen

Betreutes Wohnen

Mehr fällt mir gerade nicht ein aber in jeder Stadt gibt es mehrere Anlaufstellen, die dir Helfen zu vermitteln und dir ein Bett verschaffen können.

Wenn du deine Häusliche Situation geregelt hast kannst du dich vielleicht auch noch nachträglich für ein Lehrgang an der Berufsschule in diesem Jahr anmelden. Allerdings würdest du dann später starten.

Geh zum Sozialamt bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung. Sag ihnen auch, dass du keine Wohnung hast. Kann sein, dass sie sich darum kümmern, dass du eine Wohnung bekommst (vielleicht eine angemietete Wohnung der Gemeinde bzw. Stadt).

Du musst zum Sozialamt und mit denen Reden was passiert ist. Du bist unter 25 bekommst sicher eine Wohnung und Absicherung. Darüber hinaus werden sie deine Mutter zur Kasse bitten, weil du noch keine Ausbildung hast. Die Eltern müssen das Kind unterstützen bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Maximal bis 27 Jahre. Zumindest war es zu meiner Zeit so


HoskevonBerg  25.09.2023, 08:14

Das ist wieder ein bisschen zu einseitig. Die Eltern müssen dich unterstützen wenn du ausbildungssuchend bzw. in einer Ausbildung bist. Wenn du nicht ausbildungssuchend bist und dich auch nicht weiter bemühst müssen sie nichts.

Der "Unterhalt" kann auch Kost und Logie sein, das muss nicht Bares sein.

Der FS ist etwas irreführend in seinen Formulierungen,vor einem Monat hatte er bereits in einer Ausbildung, im Beitrag danach beginnt er am 01.09.2024 erst die Ausbildung (wobei Ausbildungsverträge mit so einem Vorlauf eher ungewöhnlich sind) und in dem Beitrag hier bewirbt er sich erst für eine Ausbildung für 2024.

Das hat natürlich unmittelbar Auswirkungen auf den Anspruch auf Unterhalt.

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wende dich ans jugendamt und bring dort deine situation vor, dass du obdachlos bist.

wenn du einen darfschein hast, wende dich ans jobcenter und beantrage:

  • bürgergeld
  • kosten der unterkunft einer wohnung
  • erstausstattung für eine wohnung
  • kautionsdarlehen
  • kosten für erstrenovierung wenn notwendig

solltest du noch minderjährige geschwister haben, melde dem jugendamt das ihr seit jahren misshandelt werdet.

für eine unterkunft wende dich ans obdachlosenheim für eine notunterkunft bis deine angelegenheiten geklärt sind.