Vom Autokaufvertrag zurücktreten?
Ein Freund von mir hat ein Leasingauto und dieses wollte er nach der Vertragslaufzeit kaufen...Das Leasing läuft noch 3 Monate, und er hat beim Verkäufer eine Willenserklärung unterschrieben das er das Auto abkaufen möchte.. Jetzt hat er das Auto von seinem Vater übernommen weil dieser das Auto nicht mehr benötigt (Rentner). Er hat dem Verkäufer schriftlich darum gebeten vom Kaufinteresse zurück zu treten zu können.. Bisher wird dies jedoch ignoriert...Hat jemand einen Tipp wie man in einer solchen Situation verfahren soll.. Danke
3 Antworten
Im persönlichen Gespräch versuchen, evtl. mit einer Schdenersatzzahlung rauszukommen und den Wagen zurückzu geben. Verhandlungsbasis in der Regel um die 15% +/- vom Verkehrswert.
Ich gehe davon aus, das ein Wert aus der Schwacke Liste oder Mobile. de nach Baujahr, Km Laufleistung und Ausstattung ermittelt werden könnte. Aus der Nachfrage und Preis kommt vielleich auch ein Weiterverkauf in Betracht.
Pacta servanda sunt.
Das zählt einfach und er muss den Wagen abnehmen und den Kaufpreis entrichten.
Er kommt da nicht raus und kann nur überlegen, wie er ein Auto wieder verkauft oder was immer er damit tun will.
Das ist FS auch dringend zu empfehlen. Sonst droht die Leasing-Abrechnung. Besser wäre es, die vertragliche Schlussrate zu zahlen und dann das Fahrzeug zu verkaufen.
2 wochen wiederrufsrecht, alles andere ist vertrag
Wieso 2 Wochen Widerruf?
Um es schnell zu machen, nein, nur bei Haustür und Versandgeschäften.
Er scheint es in der Verkaufsstelle zur Niederschrift gebracht zu haben, da hat er KEIN Widerrufsrecht.
Weil man gesetzlich 2 wochen wiederrufsrecht hat bei einem abgeschlossenen vertrag, ist gesetzlich so vorbestimmt. bin mal vor so einem änhlichen problem gestanden, nur war es ein Motorrad :)
Nein, ist eben nur weit verbreitetes Gerücht.
Es gibt KEIN allgemeines Widerrufsrecht, nur in Spezialfällen.
bei mir waren es aber 2 wochen.. wenn ein spezieller vertrag geschlossen worden ist wo das nicht gibt isses noch beschissener
Nein, es ist andersrum.
Es gibt 2 Wochen nur bei Haustürgeschäften und wenn du was im Net bestellst.
Wenn du das bei dem im Laden kaufst, hast du keine 2 Wochen.
Dann gilt das einfach immer sofort.
Standard ist kein Widerrufsrecht.
Media Markt muss zb gar nichts zurücknehmen, das ist Kulanz bei denen.
Falsch gerade wenn man etwas im internet bestellt, hast du diese 2 Wochen sogut wie immer.
ja das wäre eine Möglichkeit....Was ist denn ein Verkehrswert...der Händlerverkaufswert 12500 zzgl. MWST plus 15 prozent?? Die andere Möglichkeit wäre einen Käufer für das Auto zu finden, doch ist dies bei Leasingautos überhaupt möglich..