Vollzeit Student und Arbeit?

4 Antworten

Du darfst als Student grundsätzlich so viel nebenbei arbeiten, wie du willst.

Du arbeitest in Teilzeit bei einem Kindergarten. Dort bist du sozialversicherungspflichtig und bekommst deine Kranken- und Rentenversicherung.

Für die selbstständige Tätigkeit musst du ein Gewerbe anmelden. Anschließend musst du noch in deiner Einkommensteuererklärung die entsprechenden Formulare für die Selbstständigkeit ausfüllen. Daran ändert sich aber wegen des Studiums nichts. Die Bilanz muss ja sowieso da sein.

Was du vielleicht überprüfen solltest, ist, ob du deine Selbstständigkeit auch deiner Krankenversicherung melden musst. Dort wird ja abhängig vom Gehalt eingezahlt...

Kindergeld gibt es bis zur ersten abgeschlossen Berufsqualifikation. Die hast du beispielsweise nach einem Bachelor in einem anderen Fach bereits erlangt. Hast du davor eine Ausbildung gemacht, muss das Studium inhaltlich daran anknüpfen.

Bafög gibt es nach Bedürftigkeit. Das sind Einzelfallentscheidungen und diese hängen auch von deinen Eltern ab.

Leyle908 
Fragesteller
 18.04.2022, 11:29

Hab die Ausbildung Heilerziehungspfleger und jetzt will ich daran anknüpfen mit dem Studium Heilpädagogik. Bedeutet das dann das ich Anspruch auf Kindergeld habe?

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JanyoOoO  18.04.2022, 13:08
@Leyle908

Das kann ich dir nicht sagen. Es ist schwierig da eine klare Grenze zu ziehen. Versuch das Kindergeld zu beantragen. Ich denke, es sollte klappen.

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Deine Tätigkeiten werden zusammengezählt und bei > 20 Wochenstdn. verlierst du den Studentenstatus und deine Eltern somit den Kindergeldanspruch :-((

PS: Als Erzieher kannst auch steuer- u. sozialversich.frei arbeiten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Nephox  18.03.2023, 08:56

Alles falsch.

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Bafög bekommt man nur bei Bedürftigkeit ... die dürfte hier nicht gegeben sein (versicherungspflichtiger Teilzeitjob und Einkünfte aus Gewerbe)

Kindergeld bekommt man, wenn man sich in Ausbildung befindet .... für mich zumindest überwiegt hier die Erwerbstätigkeit (das entscheidet aber die Kindergeldkasse)

Dem Finanzamt ist es egal Wenn du weiter deine Steuern zahlst.

Wie du selbst schon erkannt hast verlierst du deinen Studentenstatus. Damit hast du keinen Einschränkungen und musst selbst für deine Krankenversicherung aufkommen

frodobeutlin100  18.04.2022, 11:08

was mit einem Teilzeitjob auch locker möglich ist

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Leyle908 
Fragesteller
 18.04.2022, 11:26

Aber wieso brauche ich eine private KV wenn ich 20h in einen Kindergarten arbeite? Da zahle ich schließlich gesetzliche KV?

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Nayes2020  18.04.2022, 13:54
@Leyle908

Wenns so ist dann ja.

Werkstudenten bekommen keine Versicherung bezahlt Was es ja für Arbeitgeber überhaupt interessant macht

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Leyle908 
Fragesteller
 18.04.2022, 14:46
@Nayes2020

Ich bin als Fachkraft angestellt und nicht als Werkstudent

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