Vollzeit Student und Arbeit?
Hallo,
Ich bin demnächst Vollzeit Student an einer Fernuni. Nebenbei möchte ich 20h im Kindergarten Arbeiten als Fachkraft. Und da ich nebenbei auf Digistore 24 EBooks verkaufe habe ich zusätzlich noch ein Gewerbe.
Jetzt frage ich mich darf ich als Vollzeit Student 20h Arbeiten und nebnbei noch meine Produkte vermarkten (Produktvermarktung ist passiv muss dafür nichts tun). Klar ist ich komme bestimmt über die Grenze wie viel ich überhaupt verdienen darf als Student. Dann fällt mein Studentenstatus weg das weiß ich und bin normalerweise über mich weiter gesetzlich versichert oder? Bekomme ich Kindergeld mit 22jahren oder Bafög bzw Meisterbafög? Arbeiten muss ich sowieso weil ich 500monatlich an die Schule zahlen muss. Muss ich irgendetwas beachten? Möchte keine Probleme mit dem Finanzamt
4 Antworten
Du darfst als Student grundsätzlich so viel nebenbei arbeiten, wie du willst.
Du arbeitest in Teilzeit bei einem Kindergarten. Dort bist du sozialversicherungspflichtig und bekommst deine Kranken- und Rentenversicherung.
Für die selbstständige Tätigkeit musst du ein Gewerbe anmelden. Anschließend musst du noch in deiner Einkommensteuererklärung die entsprechenden Formulare für die Selbstständigkeit ausfüllen. Daran ändert sich aber wegen des Studiums nichts. Die Bilanz muss ja sowieso da sein.
Was du vielleicht überprüfen solltest, ist, ob du deine Selbstständigkeit auch deiner Krankenversicherung melden musst. Dort wird ja abhängig vom Gehalt eingezahlt...
Kindergeld gibt es bis zur ersten abgeschlossen Berufsqualifikation. Die hast du beispielsweise nach einem Bachelor in einem anderen Fach bereits erlangt. Hast du davor eine Ausbildung gemacht, muss das Studium inhaltlich daran anknüpfen.
Bafög gibt es nach Bedürftigkeit. Das sind Einzelfallentscheidungen und diese hängen auch von deinen Eltern ab.
Deine Tätigkeiten werden zusammengezählt und bei > 20 Wochenstdn. verlierst du den Studentenstatus und deine Eltern somit den Kindergeldanspruch :-((
PS: Als Erzieher kannst auch steuer- u. sozialversich.frei arbeiten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html
Gruß siola55
Bafög bekommt man nur bei Bedürftigkeit ... die dürfte hier nicht gegeben sein (versicherungspflichtiger Teilzeitjob und Einkünfte aus Gewerbe)
Kindergeld bekommt man, wenn man sich in Ausbildung befindet .... für mich zumindest überwiegt hier die Erwerbstätigkeit (das entscheidet aber die Kindergeldkasse)
Dem Finanzamt ist es egal Wenn du weiter deine Steuern zahlst.
Wie du selbst schon erkannt hast verlierst du deinen Studentenstatus. Damit hast du keinen Einschränkungen und musst selbst für deine Krankenversicherung aufkommen
Aber wieso brauche ich eine private KV wenn ich 20h in einen Kindergarten arbeite? Da zahle ich schließlich gesetzliche KV?
Ich bin als Fachkraft angestellt und nicht als Werkstudent
Hab die Ausbildung Heilerziehungspfleger und jetzt will ich daran anknüpfen mit dem Studium Heilpädagogik. Bedeutet das dann das ich Anspruch auf Kindergeld habe?