Vollmacht für Paten bei einer Ersttaufe?

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Das hatte ich bisher noch nicht. Aber prinzipiell dürfte das kein Problem sein. Entscheidend ist, wer als (katholischer) Taufpate in die Kirchenbücher eingetragen wird, nicht wer an der Taufe tatsächlich anwesend ist.

Bei der Firmung kommt das häufiger vor, dass der Firmpate zur Firmung selbst nicht anwesend sein kann. Dann wird dieser meistens von einem Elternteil vertreten. Trotzdem bleibt er der Firmpate. Hierfür braucht es keine Vollmacht.

Das Patenamt wird bei Taufe und Firmung gleich behandelt. Das Kirchenrecht (CIC) kennt nur das Patenamt, ohne zu unterscheiden zwischen Taufpaten und Firmpaten. Für das Patenamt selbst gibt es ein paar Kriterien. Formal die wichtigsten sind: katholisch, selbst gefirmt, nicht ausgetreten oder exkommuniziert.