Vitiligo und Schwerbehindertenausweiss

1 Antwort

Schwerbehinderung auf Vitiligo können Sie beantragen. (Siehe hierzu die GDB-Tabelle http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm und dort unter Punkt 26.17 "Haut")

Für Vitiligo gibt es:

"An Händen und/oder Gesicht" 10 Prozent - "ausgedehnter" 20 Prozent - "sonst" 0 Prozent.

Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

(Anmerkung: Die "Vitiligo" wird in der Regel als nicht so "gravierend" eingestuft. Ich persönlich habe selbst Vitiligo seit vielen Jahren und zwar ausgedehnt am ganzen Körper.)

Ein Antrag auf Schwerbehinderung macht meines Erachtens nur Sinn, wenn man mehrere körperliche Einschränkungen hat. Ist aber nur meine persönliche Meinung. Erst wenn man einen GDB von 50 Prozent bewilligt bekommt, hat man wirkliche "Vorteile".

Die Vorteile kann man sehr schön nachlesen in Wikipedia. Einfach in der Google-Suche "Wikipedia GDB Vorteile" eingeben und dann den ersten Link auswählen. Reinsetzen kann ich ihn hier nicht, weil man nur 1 Link angeben darf ;-(

Eine Schwerbehinderung beantragt man beim Versorgungsamt der jeweiligen Stadt. (In der Regel wird meist ein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt. Also Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch habe ich sehr gute Erfahrung mit dem VDK gemacht.

Einen Schwerbehinderungausweis bekommt man "erst" ab einem GDB von 50 Prozent, wobei zu berücksichtigen ist, dass die einzelnen "GDB's", also die Prozente, nicht einfach addiert werden. Wie das Prozedere genau abläuft, wie der Gesamt-GDB sich genau berechnet, darüber gibt es keinerlei Tabelle oder Schriftstück.

Den Antrag auf Schwerbehinderung - Für Berlin findet man sehr gut über Google-Suche. Einfach "Berlin Schwerbehinderung Antrag" in die Google-Suche eingeben. Dann ist es der 1. Link.

Für den Antrag einer Schwerbehinderung ist es sinnvoll, dass man kontinuierlich von Fachärzten betreut wird und auch Arzt- oder Klinikberichte (aktuelle, am besten der letzten 6 Monate) vorlegen kann und Fotos kann man bei Vitiligo natürlich auch beilegen.

Im Antrag wird man sowieso nach den Ärzten gefragt von denen man betreut wird. Normalerweise holt sich das Versorgungsamt Auskünfte von den angegebenen Ärzten ein. Sinnvoll ist es aber allemal, daß man Arztberichte, Klinikberichte gleich dem Antrag beifügt. Erspart Zeit und man weiß, dass alles komplett dem Versorgungsamt vorliegt.

Von der Antragstellung bis zum Bescheid dauert es etwa 3 Monate.

(Anmerkung: Meistens ist es so, daß man erst nach dem Widerspruch zu einem Gutachter geschickt wird).

Hoffe, daß ich helfen konnte ...

Alles Gute!

PS: Mit der Anrede scheint es hier ein Problem zu geben - wird alles als "Spam" eingestuft. Deshalb ohne Anrede .... ;-)