Hat eine schwerbehinderung Nachteile, insb. bei der Kreditvergabe?

3 Antworten

Ich kann die beruhigen normalerweis interessiert die Bank nicht ob eine Behinderung vorliegt oder nicht du musst sie in dem Fall aber auch nicht angeben. Bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Unfallvesicherungen und ähnlichem kann es natürlich eine Risikoaufschlag geben. Ich haben einen GdB von 80 und habe ohnen Probleme einen Kredit bekommen.

Hallo, in großen Konzernen kann ein GdB sogar einen gewissen Schutz bedeuten, d.h. behindertengerechter Arbeitsplatz, 5 Tage mehr Urlaub, Steuerfreibetrag, etc.. Große Konzerne haben meistens auch eine Schwerbehindertenvertretung, die auf die Rechte der schwerbehinderten Mitarbeiter achtet. Also, da mal ein bisschen entspannter rangehen. Einen Kredit bekommt man, wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und damit ein gesichertes Einkommen hat. Ich habe einen GdB von 100 und habe sowohl ein Haus, als auch ein Auto finanziert bekommen. Ein GdB wird bei keiner Bank abgefragt und gehört nicht zu den Angaben der persönlichen Daten. (bin bei einer Bank beschäftigt). Aber es könnte sinnvoll sein, sich bei entsprechenden Stellen (Wohnungsbaukreditanstalt WBK , Integrationsämtern oder barrierefrei Leben e.V. ) nach Bauzuschüssen für den behindertengerechten Bau oder Umbau eines Hauses zu erkundigen. Wir haben damals auch eine höhere Forderung durch die WBK erhalten. Zum Autokauf gibt es auch Zuschüsse, wenn eine Gehbehinderung vorliegt. All das kannst Du im Ratgeber für behinderte Menschen und in der Broschüre "Nachteilsausgleiche" nachlesen. Beides kostenfrei zu beziehen über das Bundesministerium für Soziales BMS oder durch die Integrationsämter. Ich wünsche Dir viel Erfolg Deanna

Das ist nicht einfach zu beantworten. Momentan giltst du in deiner Firma ja noch als nicht behindert, und ob Du das dort bekannt gibst, ist eine freiwillige Sache. Die Zeiten, in denen Schwerbehinderte ernsthafte Vorteile hatten, sind vorbei. Der Kündigungsschutz ist aufgeweicht und Du offenbarst Deinem Arbeitgeber, dass Du gesundheitlich eingeschränkt bist. Er kann Deine (zukünftige) Leistungsfähigkeit infrage stellen. Lediglich bei einem drohenden Sozialplan könnte Deine Schwerbehinderung eine Rolle spielen, aber dazu muss sie vorher bekannt sein.

Es ist ein vabanque-Spiel - entweder mit offenen Karten oder verschweigen. Ganz oder gar nicht; ein Mittelding gibt's bei so was nicht.

Tja, und dann die Bank. Die denkt nicht menschlich, sondern kaufmännisch - und zwar noch härter als Dein Arbeitgeber. Ich versuche mich mal in einer Argumentation:

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Humplepump, natürlich geben wir Ihnen gern den Baukredit aufgrund der uns zugrunde liegenden Unterlagen. Infolge ihrer Behinderung können wir jedoch nicht ausschließen, dass sie a) Ihr Bauvorhaben im geplanten Zeitrahmen abschließen können und b) für die Laufzeit des Kredits weiterhin im geplanten Umfang voll erwerbsfähig bleiben. Im Fall einer noch nicht mal von Ihnen zu verantwortenden beruflichen Veränderung, z.B. durch Betriebsübergänge und vergleichbare Umstrukturierungen können wir nicht ausschließen, dass Sie nach einem Jahr arbeitslos wären. Wie Ihnen bekannt ist, sieht es im Arbeitsmarkt auch für erfahrene, langjährig Berufstätige sehr schlecht aus, wenn eine Behinderung bekannt ist. Im Bewerbungsverfahren ist das heutzutage eher nachteilig. Außerdem erscheint es uns unwahrscheinlich, dass Sie eine Kreditversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit weiter bedienen könnten. Durch Ihre Behinderung müssen Sie sogar mit einer höheren Prämie rechnen. Mit der Gewährung eines Baukredits würden wir Ihnen gar falsche Hoffnungen machen, die im Fall des Scheiterns zu einer deutlichen Verschlechterung Ihrer persönlichen Situation beitragen würden. Als unser langjähriger Kunde sehen wir uns hier in der Pflicht, Sie vor Schaden zu bewahren. Sie haben sicher Verständnis dafür dass weder ihnen noch uns mit der Gewährung des Kredits geholfen wäre.

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Nun ja. Vielleicht etwas sarkastisch, aber nicht ganz unrealistisch.

Vollzeitstelle in einem großen Konzern, ja, hatte ich auch mal. Dann wurden aus dem Konzern viele kleine Einzelunternehmen ("Profit-Center"), die nach und nach verkauft wurden. Es gibt zwar noch den gesetzlichen Schutz des Betriebsübergangs für ein Jahr, aber danach bist du in der nunmehr neuen Firma zum Abschuss freigegeben. Ich habe mich damals rechtzeitig teuer genug aus dem Unternehmen rausgekauft, aber Deine "keine Bedenken" können morgen schon Deine größte Sorge sein. Und dann klopft die Bank an die Tür.

Schon ein längerer Klinik- bzw. Reha-Aufenthalt kann das "Aus" bedeuten. Da ist ein Baukredit ein erhebliches Risiko.

Dessen ungeachtet wünsche ich dir beruflich und finanziell viel Erfolg und alles Gute für Deine Gesundheit.