vielleicht Schwanger mit 13

11 Antworten

ja denn er hat eine Straftat begangen die wird als sexueller Mitbrauch an Kindern angeklagt.

Die Straftat hat er schon begangen, als er sie mit der Absicht von sexueller Erregung berührt hat.

Lies mal hier nach

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Apfelkind1986  15.04.2012, 19:00

Der hier greifende Paragraph ist 176.

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DahleRieger  15.04.2012, 19:00

sorry

der Link oben betraf den Mitbrauch von Jugendlichen

hier ist der bei Kindern

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

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DahleRieger  15.04.2012, 19:01
@DahleRieger

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
  3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
  4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses d

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DahleRieger  15.04.2012, 19:21
@Sarinaaaaaah

Nun das ist eine Frage die nur der Staatsanwalt anklagt. Entscheidend ist dann der Richter, aber dazu gibt es hier viel zu wenig Aussagen.

Aber wer mit 15 seien sorry Schniedel nicht unter Kontrolle hat, der also ein echter Mann sein will, in der Lage ist ein Baby zu machen, der sollte doch auch in der Lage sein die Strafe für das was er getan hat in kauf zu nehmen oder sehe ich das falsch.

Der Körper eines Mädels mit 13 Jahren ist doch noch gar nicht voll ausgereift, das kann Folgen für die Mutter haben bis dahin, das sie nie mehr Kinder bekommen kann.

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Ja, also ich denke schon, dass er bestraft wird, weil man gesetzlich erst mit 14 jahren sex haben darf und wenn er 15 ist und sie 13 ist das strafbar. aber deine freundin sollte erstmal zum frauenarzt gehen und überprüfen lassen, ob sie wirklich schwanger ist oder nicht.

Ja weil man erst ab 14 miteinander schlafen darf. Wer mit einer jüngeren Person schläft, begeht sexuellen Missbrauch, ob einvernehmlich oder nicht. Falls sie wirklich schwanger ist sollte das aber ihre kleinste Sorge sein.

Erlaubt ist Sex unter 13 nicht, aber man ist trotzdem noch nicht Vollmundig .. deswegen wird nicht so viel passieren.

DahleRieger  15.04.2012, 18:58

das ist vollkommen falsch

Er ist 14 und voll straf fähig und geht für sexuellen Mitbrauch an einem Kind in den Knast

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Apfelkind1986  15.04.2012, 19:12
@DahleRieger

Naja,nicht ganz.Er fällt unter das Jugendstrafrecht.Und das ist in Deutschland bekanntlich nicht besonders streng.

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DahleRieger  15.04.2012, 19:25
@Apfelkind1986

Das sehe ich vollkommen anders und habe da so meine Erfahrungen gemacht.

Habe fast 20 Jahre junge Straftäter begleitet

Und ich sage Euch das kann richtig Ärger geben und das ist auch gut so.

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Nein wieso sollte er? Er ist nicht volljärig.