Vetragsverlängerung?

3 Antworten

Ausser bei Telekommunikationsvertraegen (da ist es etwas anders und in einem anderen Gesetz geregelt) gilt das nur fuer Neuvertraege, die ab dem 1. Maerz 2022 geschlossen wurden. Fuer Altvertraege gilt hingegen das, was damals nach damals geltendem Recht vereinbart wurde.

Also nein, du kannst nur mit der damals vereinbarten Frist (vermutlich 3 Monate) zum Ablauf des jeweiligen Verlaengerungsjahres kuendigen.

Die 1 monatigen Kündigungsfrist zählt nur für Verträge welche nach dem 1.3.22 abgeschossen wurden.