Vertretungsberechtigung?

1 Antwort

Ja, genau das bedeutet das.

Man müsste den Satzungstext noch einmal genau lesen, ob hier unterschieden wird bei der Vereinsvertretung

  • im Innenverhältnis
  • im Außenverhältnis

Oft ist es so, dass die Bedingungen für die Vertretungsmacht im Außenverhältnis schärfer formuliert sind.


SLiebing 
Fragesteller
 29.03.2023, 21:27

Vielen lieben Dank für die Antwort. In der Satzung steht nichts weiter dazu. Nur das oben formulierte. Also gilt das wohl für das Innen- und Außenverhältnis, nehme ich mal an. Es steht in der Satzung ja "gemeinsam mit einem stv. Vorsitzenden. Der Verein hat 3 stv. Vorsitzende. Es reicht also, wenn ein stv. Vorsitzender zustimmt und nicht alle 3 - vermute ich mal.

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GuenterLeipzig  30.03.2023, 03:54
@SLiebing

Ja, diese Regelung ist auch so sinnvoll, es geht dabei darum. die Handlungsfähigkeit des Vereins zu wahren, wenn mal stellvertretende Vorsitzende, aus welchem Grund auch immer, ausfallen.

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