Vertraulichkeit?

2 Antworten

Bevor Du eine Beschwerde einlegst, musst Du prüfen, ob das, was erzählt wird, der Wahrheit entspricht. Man redet also zuerst mit der Person, die das angeblich gesagt haben soll. Ich vermute, dass Du bei dem Gespräch zwischen der Lehrerin und ihrer Mutter nicht dabei warst. Somit kannst Du nicht wissen, ob das wahr ist, was Du erfahren hast.

Lehrer unterliegen nicht der Schweigepflicht, wie beispielsweise Ärzte oder Anwälte. Ob es Beschränkungen für sie gibt, was die Interna der Schule betrifft, weiß ich nicht. Man kann auch etwas über eine Person weitererzählen, ohne ihren Namen zu nennen.

Gruß Matti

"weitererzählen was ihr Schüler in ihrer Klasse sagen?"

Und warum hast Du dann also erzählt, dass Du die gekillt hast, wenn es nicht stimmt?

Und da Du jetzt so aufgeregt bist.. stimmt es wohl doch.

Deine Aussagen passen nicht zusammen.