Von Vertrag zurücktreten wenn ich 3 Tage über dem Wiederrufsrecht bin?
Hallo, ich habe am 18.12.2019 einen Vertrag bei über Check24 bei Klarmobil abgeschlossen. Ab da an hatte ich 14 Tage zeit ihn zu Widerrufen. Check24 hat geschrieben das ich das Handy mit Simkarte in der Regel innerhalb von 5 Tagen erhalte. Ich habe schon die Anzahlung beglichen aber kein Handy (von Get-Handy) erhalten. Als ich heute dort antelefonierte, meinte die Mitarbeiterin am anderen Ende das ich mein Gerät wohl erst in 3-4 erhalte weil es nicht Vorrätig ist (wurde mir vor Abschluss des Vertrags nicht mitgeteilt!!). Ich brauche das Handy aber nicht erst in 3-4 Wochen sondern JETZT. Nun war ich heute bei Media Markt und habe das gleiche Handy zum gleichen Preis zu weniger Geld gefunden. Ich würde es mir dort sofort holen da ich das Handy jetzt brauche (mein altes ist kaputt).
Ps.: ich schreibe hier um Infos zubekommen und weil der Kundenservice erst später wieder erreichbar ist.
3 Antworten
Du hast über Check 24 zwei Verträge abgeschlossen: einen Mobilfunkvertrag (mit Karmobil) und einen Kaufvertrag fürs Handy. Da du nur mit Abschluß eines Mobilfunkvertrages ein verbilligtes Handy bekommst, bost du an die Kondizionen gebunden und kannst nicht mehr aus dem Mobilfunkvertrag raus. Wenn du im Mediamarkt ein verbilligtes Handy bekommen möchtest, musst du auch da einen Vertrag (bei Mobilkom-Debitel) für 24 Monate abschliessen und somit zwei Verträge bezahlen.
Ja, aber aus dem Mobilfunkvertrag kommst du nicht mehr raus.
Genau dafür gibt es doch aber das Widerrufsrecht bei verbundenen Verträgen? Damit man sich von beidem lösen kann. Sonst wäre das doch unfair.
Ja, aber da gilt auch die 14 Tage Frist, die jetzt verstrichen ist.
Die 14 Tage Frist läuft doch aber erst ab Lieferung? Ihm wurde noch immer nichts geliefert, was ja gerade der Grund ist, warum er sich beschwert. Diese Frist wäre dann auch noch nicht verstrichen.
Ich glaube, die Frist läuft ab Bestellung, bzw Bestätigung der Bestellung.
Grundsätzlich läuft sie ab Bestellung, richtig, und dann gibt es Abstufungen. ZB nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung oder auch nicht vor Ablieferung einer bestellten Sache. Bei verbundenen Verträgen gilt dann praktisch die Frist, die für den Verbraucher günstiger ist, weil den einen Vertrag "normal", dh in 14 Tagen ab Ablieferung, widerrufen kann und dann automatisch der andere Vertrag auch wegfällt.
Eine Kuendigung ist natuerlich moeglich. Das allerdings nur zum Ablauf der mit Sicherheit vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit (wahrscheinlich 2 Jahre).
Ich habe längst gekündigt. Hast du dir die Frage durchgelesen ? Ich möchte vom Vertrag zurücktreten
Ich habe deine Frage durchgelesen. Du fragst ausdruecklich, ob eine Kuendigung noch moeglich sei (letzter Satz deines Beitrags). Darauf habe ich geantwortet.
Jetzt fragst du, ob du vom Vertrag zuruecktreten kannst. Nein, das kannst du nicht.
Ich habe gerade gelesen, dass diese 14 Tage erst beginnen, wenn die Ware ankommt. Und das ist sie noch nicht. Also bin ich im Recht vom Vertrag zurückzutreten, oder ?
Nach meinem Wissensstand, verkauft Check24 keine Handys, sondern vermittelt Handy-Verträge.
"einen Mobilfunkvertrag (mit Karmobil) und einen Kaufvertrag fürs Handy"
Wären das dann nicht zwei verbundene Verträge?