Versetzungsgefährdet?

2 Antworten

im Halbjahr kannst du nicht sitzen bleiben. Wenn du wegen Krankheit nicht mitschreiben konntest gibt es in der Regel zwei Nachschreibetermine, sofern du eine AU hattest. Wenn du allerdings beide Termine nicht wahrnehmen kannst, erhälst du ein Vermerk.auf dem Zeugnis, dass du nicht bewertbar warst.

Wenn du allerdings keine AU für deine Krankheitstage am Klausurtermin hast ist das eine 6.

Wenn du wegen Krankheit (MIT Attest) keine Arbeit in Mathe geschrieben hast, dann hast du keine 6 im Zeugnis sondern den Vermerk, dass eine Benotung nicht möglich war