Vermieter will mich verklagen?

2 Antworten

 wenn ich es nicht nächste woche geklärt kriege wollen die mich verklagen 😅.

Um Dich zu verklagen, wird man als erstes einen Termin bei einem Rechtsanwalt machen. Der wird sich die Sache anhören und dann erklären, dass eine Abmahnung wegen mehrmaliger verspäteter Mietzahlung auf jeden Fall Sinn machen würde.

Wegen der derzeit nicht gezahlten Miete wird der Anwalt raten, erst einmal still zu halten und den November abzuwarten. Wenn im November wieder keine Miete gezahlt wird, kann nämlich fristlos gekündigt werden. Bis dahin ist auch eine Klage überhaupt nicht notwendig. Vermutlich weiß dass Dein Vermieter nicht.

Du kannst also jederzeit noch den Rückstand nachzahlen und die Miete von November hoffentlich auch. Dann kommt es nicht zu einer fristlosen Kündigung und da das Mietverhältnis sowieso Ende Dezember ausläuft, macht es auch wenig Sinn für Deinen Vermieter, jetzt noch viel Geld für Rechtsanwalt und Gericht auszugeben.

Also zahl demnächst nach und wenn es erst einmal nur eine Ratenzahlung ist.

Hast Du eine Kaution bezahlt? Dann ist der Vermieter sowieso noch einigermaßen auf der sicheren Seite, was das Finanzielle anbelangt und er würde das mit Kosten für einen Rechtsstreit doch nur verschlechtern.

Übrigens: Grundausstattung einer Wohnung ist zumindest ein Kaltwasseranschluss und die Nutzbarkeit einer Toilette. Mehr nicht.

Telefon- und Internetanschluss gehören nicht zur Basisausstattung. Beides kann sich jeder Mieter auch über Mobilfunk in guter Qualität besorgen, ohne dass dafür Leitungen und Steckdosen in der Wohnung für Festnetz vorhanden sein müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sobekslate 
Fragesteller
 10.10.2020, 17:39

Ich habe meine Vermieterin gefragt ob ich die Miete in Teilbeträgen abgleichen kann sobald Geld da ist. In Raten habe ich nachgefragt das Lehnen sie ab aufgrund meiner nichtzahlung das die auch unkosten haben etc. Wobei ich finde das man sich da absichern soll und sich nicht auf den Mieter verlassen soll.

Wegen der Kaution ich habe das über einer Bankbürgschaft abgeschlossen, sie war auch mit einverstanden.

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bwhoch2  10.10.2020, 18:08
@Sobekslate

Dann muss die Bank ggf. auch löhnen, aber soweit solltest Du es nicht kommen lassen.

Grundsätzlich gilt das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe. Im Moment können Vermieters gar nichts machen und wenn Du in Raten bezahlst, werden sie sich auch nicht dagegen wehren.

Lass es aber nicht so weit kommen, dass Du mit Mietschulden oder gar mit einem gerichtlichen Mahnverfahren aus der Sache raus kommst. Negative Schufa deswegen und Du wirst es künftig sehr schwer haben, überhaupt noch eine Wohnung zu finden.

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Sobekslate 
Fragesteller
 13.10.2020, 17:18
@bwhoch2

Meine Vermieterin scheint der Sache in raten sich tz. zu wehren. "Grund ist weil ich die Miete nicht gezahlt habe das sie jetzt im Rückstand ist" Und sie auch nicht einfach in Raten zahlen kann.

Ich habe ihr angeboten die Miete überhaupt zu zahlen und sie weigert die Ratenzahlung ab. Bzw. gibt sie der Sache diese Woche Zeit bevor sie dann zur 'nem Anwalt geht. So schnell komme ich aber nicht an Geld und ich habe es ihr gesagt.

Ich werde einen Antrag auf Wohngeld beantragen jedoch die Sachen die sie Ausfüllen muss kann sie erst am Wochenende da sie nur Wochenende da ist.

Wieso gibt sie mir dann nur diese Woche zeit? Wenn ich um das in Gang zu setzen spätestens nächste Woche machen kann ?

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bwhoch2  13.10.2020, 23:19
@Sobekslate

Bleibt immer noch die Frage, wozu ihr ein guter Anwalt raten würde. Der Rat des Anwalts muss noch lange nicht die Klage zur Folge haben.

Vielleicht rät er der Vermieterin, besser Ratenzahlung zu akzeptieren, als gar kein Geld zu bekommen.

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Sobekslate 
Fragesteller
 14.10.2020, 12:02
@bwhoch2

Also ich werde zwar das mit dem Wohngeld durchziehen. Werde aber versuchen auch meinen Dispo zu erhöhen sodass ich dann was natürlich auch nicht das Gute vom Ei wäre weiter ins Minus gehen kann. Sodass ich eben die Miete sofort zahlen kann. Leider ist mein Berater im Urlaub und ich kann ihn erst nächste Woche sprechen heißt ich brauche so oder so bis Montag die Zeit.

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Wer seine Miete nicht bezahlt, riskiert Mahnungen, keine Klagen natürlich. Und darin muss eine Frist gesetzt werden. Kommt es bei der Mietzahlung immer wieder zu Verzögerungen, kann der Vermieter kündigen. Mit Frist. Die aufgelaufenen Schulden bleiben bestehen.

Sobekslate 
Fragesteller
 10.10.2020, 14:10

Die Verzögerungen sind verschulden meiner Bank. Ich habe es als dauerauftrag stehen jedoch ist es 2-3x Vorgekommen das die einfach dennoch nicht rausgehen. Habe es meiner Vermieterin bereits erklärt. Gekündigt hat sie aufjedenfall. Jedoch als grund der einen Miete die ich nicht bezahlen konnte.

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SlightlyAnnoyed  10.10.2020, 14:16
@Sobekslate

Warum zu spät gezahlt wurde interessiert hier nicht. Wenn du mit mind. 2 Monatsmieten im Rückstand bist, dann darf gekündigt werden. Zahlst dann sofort die komplette Miete, muss die Kündigung zurück genommen werden. Bist du dann wieder in Verzug, dann kann sofort gekündigt werden und diesmal muss dann auch nichts zurück genommen werden. Du kannst dich gegen die Kündigung rechtlich wehren aber da das Mietverhältnis eh bald ausläuft, kann man nur dir und deiner Vermieterin raten, sich diese Anwaltskosten zu sparen. So oder so, such dir schon mal was neues, denn du sitzt bald auf der Straße. Das die Wohnung kein Internet und Telefon hat, ist auch völlig ok, wenn das auch so kommuniziert wird.

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Sickbay  10.10.2020, 14:18
@Sobekslate

Es ist egal warum und aus welchem Grund Du zu spät zahlst. Allein DU bist verantwortlich dafür, dass das Geld pünktlich beim Vermieter ankommt. Und ganz ehrlich: man muss lernen zu haushalten und das bedeutet: nicht mehr Geld auszugeben als man hat und vor allem nicht für Luxus und Klamotten und Schnickschnack. Man spart am besten einen Finanzpuffer an, den man sowieso für Notfälle braucht, ob es die berühmte kaputte Waschmaschine ist oder der Fall, dass es Zahlungsverzug beim Einkommen gibt, und dann investiert man in Fort- und Weiterbildung, in Qualifikation, damit man mit einem Einkommen von über 2.000 netto pro Monat einigermaßen zurecht kommt.

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Sobekslate 
Fragesteller
 10.10.2020, 14:38
@SlightlyAnnoyed

Habe ja immer die Miete gezahlt. Aber da die Wohnung eh bald endet hast du recht.

Ich habe hilfe meiner Eltern sie suchen auch schon etwas neues.

Wegen internet etc. Habe ich aber was anderes gelesen. Zwar nicht mehr wichtig für mich da ich eh raus bin aber eine whg. Sollte dem standart entsprechen heißt strom, wasser aber internet bzw telefonanachluss gehört auch dazu.🤔

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SlightlyAnnoyed  10.10.2020, 14:42
@Sobekslate

Nein, nicht wenn es im Mietvertrag festgehalten ist. Man kann auch eine Wohnung ohne Badezimmer vermieten, wenn das eindeutig im Vertrag geregelt ist. Nur wenn nichts dazu drin steht, dann kann man gewisse Dinge als Standard erwarten. Aber das soll dich nicht mehr kümmern, sich dir lieber eine neue Bleibe und zahle beim nächsten Mal deine Miete pünktlich. Auch 1 Tag zu spät ist zu spät. Da solltest du dir generell mal eine etwas ordentlichere Sichtweise angewöhnen, denn wenn ich mir deine Fragen so ansehe, scheint das generell ein Problem von dir zu sein und du fährst damit dein Leben vor die Wand. Irgendwann sind Mami und Papi nicht mehr da um zu helfen...

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Sickbay  10.10.2020, 15:00
@Sobekslate

Und weil das Mietverhältnis bald endet, meinst Du jetzt, Du könntest die Zahlungen einstellen und der Vermieter könne ja alles mit der Kaution verrechnen? Uiuiui, da haste Dich aber fest geschnitten. Und wenn Du so weiter machst, kommen auch noch ein paar fiese Schufa-Einträge dazu und damit kriegst Du dann den Hintern gar nicht mehr hoch, Erschreckend, wie sich Leute ins Unglück manövrieren. Und man schaut dabei zu und bemerkt: alle Warnungen werden in den Wind geschlagen.

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Sobekslate 
Fragesteller
 10.10.2020, 17:07
@Sickbay

Nein mein ich nicht. Ich weiß das ich die whg. Weiterhin bezahlen soll und das werd ich auch.

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Lennister  10.10.2020, 14:39

Äh... natürlich riskiert der, der seine Miete nicht zahlt, eine Klage. Mietschulden sind Verbindlichkeiten; die sind einklagbar.

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Sobekslate 
Fragesteller
 10.10.2020, 17:27
@Lennister

Ich weiß aber nicht ob eine Klage in meinem Falle für meine vermieterin. Sinnvoll wäre 🤔. Zu einem bin ich 01.01 ausgezogen zum anderen ich versuche mit der zu kommunizieren. Habe sie ma gefragt ob ich die miete auch in teilbeträge rückzahlen kann. Das wäre für mich eher machbar sobald ich geld bekomme bzw. Sehe das ich die miete direkt bezahlen kann. Noch ist keine Antwort eingegangen.

Sollte aber da nicht zuerst die Mahnung kommen und dann die Klage? Irgendwo finde ich diese Reaktion zu heftig. Bei noch nicht bezahltem einer Monatsmiete mit der Klage drohen 😅Ich würds verstehen wenn ich 2 Monate im verzug wäre oder so.

Zudem muss ich auch sagen das die sich auch zumindenst ihr mann beschwert hat wegen meiner Freundin🤔sie wohne "Illegal" hier.

Wobei sie nur fast jedes wochenende vorbeikommt....

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